Frauen im Europäischen Parlament
Die Europäische Union ist der Gleichstellung von Mann und Frau verpflichtet. In der Grundrechtecharta der Europäischen Union heißt es in Artikel 23, Abs. 1: "Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen." Das Europäische Parlament hat einen eigenen Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter.
Das Bestreben nach Gleichberechtigung spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, das in der Vergangenheit schrittweise "weiblicher" geworden ist. In der laufenden Legislaturperiode sind 35 % der Abgeordneten im Europäischen Parlament Frauen. Von den 99 deutschen Abgeordneten sind derzeit 37 weiblichen Geschlechts (ca. 37%).

























































