Petitionen an das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament hat einen ständigen Petitionsausschuss eingerichtet, der Eingaben von Bürgern behandelt. Wer in einem Mitgliedstaat der EU wohnt und sich in seinen Rechten als Unionsbürger verletzt glaubt, wer eine individuelle Beschwerde einreichen will oder das Europäische Parlament auffordern möchte, zu einem Thema von öffentlichem Interesse Stellung zu nehmen, der kann sich (allein oder zusammen mit anderen) an diesen Petitionsausschuss wenden. Dies ist per Post und über die Internetseite des Europäischen Parlaments in einer der 23 Amtssprachen möglich. Die Antwort wird dann auch in derselben Sprache verfasst.
Bei Verstößen kann das Europäische Parlament sogar Klage gegen Organe oder Mitgliedstaaten der EU vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Das Europäische Parlament ist aber selbst keine gerichtliche Instanz. Es kann folglich weder Urteile aussprechen noch Gerichtsbeschlüsse der Mitgliedstaaten aufheben. Die Beschwerden dürfen also nichts zum Gegenstand haben, was bereits durch ein Gericht behandelt wurde oder wird.
Die meisten vom Ausschuss behandelten Petitionen betreffen den Bereich der sozialen Sicherheit, den Umweltschutz, die Steuerharmonisierung, die Freizügigkeit und die Anerkennung von Diplomen.
Werden einer Petition Anlagen (Belege) beigefügt, sind sie zu richten an:
Europäisches Parlament
Abteilung Tätigkeit der Mitglieder
L-2929 Luxemburg

















