Ärger mit der EU-Verwaltung?

Die Einrichtung des Europäischen Bürgerbeauftragten wurde 1992 im Maastrichter Vertrag geschaffen. Der Bürgerbeauftragte wird vom Europäischen Parlament jeweils zu Beginn der Wahlperiode ernannt. Jacob Södermann war der erste Europäische Bürgerbeauftragte und kam 1995 ins Amt. Im April 2003 trat Herr Nikiforos Diamandouros die Nachfolge von Herrn Jacob Södermann an, als dieser in Ruhestand ging. Herr Diamandouros war von 1998 bis 2003 der nationale Bürgerbeauftragte Griechenlands. Seither ist er wieder Europäischer Bürgerbeauftragter und wurde im Januar 2010 für weitere 4 Jahre durch Wahl des Parlaments im Amt bestätigt.
Aufgaben
Der Europäische Bürgerbeauftragte führt in den Organen und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft, wie beispielsweise in der Europäischen Kommission, im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament, Untersuchungen zu Missständen in der Verwaltung durch. Lediglich der Europäische Gerichtshof fällt in seiner Rechtsprechungstätigkeit nicht in das Mandat des Bürgerbeauftragten. Der Bürgerbeauftragte führt gewöhnlich Untersuchungen auf der Basis von Beschwerden durch, kann sie allerdings auch aus eigener Initiative einleiten. Er übt sein Amt in völliger Unabhängigkeit aus und darf von keiner Stelle Anweisungen anfordern oder entgegennehmen.
Wie beschwert man sich?
Jeder Unionsbürger bzw. jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. satzungsgemäßem Sitz in einem Mitgliedsstaat kann sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten per Post, Fax oder E-Mail beschweren. Ein Beschwerdeformular ist im Büro des Bürgerbeauftragten erhältlich und kann ebenso von der Webseite des Bürgerbeauftragten heruntergeladen werden.
Befugnisse
Der Bürgerbeauftragte hat weitreichende Untersuchungsbefugnisse. Die Gemeinschaftsorgane und -institutionen sind verpflichtet, ihm die angeforderte Information zur Verfügung zu stellen und ihm Zugang zu den entsprechenden Akten zu gewähren. Die Mitgliedsstaaten müssen ihm ebenso diejenigen Informationen bereitstellen, die zur Klärung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit beitragen könnten. Der Bürgerbeauftragte versucht stets, eine einvernehmliche Lösung zu finden, welche den Missstand behebt und den Beschwerdeführer zufrieden stellt. Falls der Schlichtungsversuch scheitern sollte, kann der Bürgerbeauftragte eine Empfehlung abgeben, um den Fall zu lösen. Falls das Organ diese Empfehlungen nicht annimmt, kann der Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht dazu vorlegen, damit das Parlament den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringt.
Arten zulässiger Beschwerden
Viele Beschwerden, die den Europäischen Bürgerbeauftragten erreichen, beziehen sich auf einen Verwaltungsverzug, einen Mangel an Transparenz oder einen abgelehnten Antrag auf Zugang zu Informationen. Einige behandeln die Arbeitsbeziehungen zwischen Organen und ihren Mitarbeitern, die Personaleinstellung und Auswahlverfahren. Andere Beschwerden beziehen soch auf Vertäge zwischen Organen und privaten Unternehmen.
Wenn der Ombudsmann feststellt, dass er die falsche Adresse für eine Beschwerde ist, reicht er sie an die zuständige Stelle weiter, zum Beispiel einen nationalen Bürgerbeauftragten oder den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments.
Der Bürgerbeauftragte ist keine gerichtliche Instanz. Er kann folglich weder Urteile aussprechen noch Gerichtsbeschlüsse der Mitgliedstaaten aufheben. Die Beschwerden dürfen also nichts zum Gegenstand haben, was bereits durch ein Gericht behandelt wurde oder wird.
Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die Broschüre "Der Europäische Bürgerbeauftragte - Kann er Ihnen helfen?", welche ein Beschwerdeformular beinhaltet, ist im Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten erhältlich. Der Bürgerbeauftragte legt dem Europäischen Parlament alljährlich seinen Jahresbericht vor. Der Jahresbericht wird in alle offiziellen Sprachen der Union übersetzt. Im Internet findet sich ebenso eine Webseite des Bürgerbeauftragten, welche ausführliche und aktuelle Informationen zu seinen Tätigkeiten beinhaltet. Hier können Sie auch die Jahresberichte einsehen und herunterladen. Schließlich besucht der Bürgerbeauftragte offiziell alle Mitgliedsländer, was ihm ermöglicht, seine Arbeit direkt den Bürgern vorzustellen.
Weitere Informationen
Was kann der Europäische Bürgerbeauftragte für Sie tun? - Ein Ratgeber für Bürger"
Besuchen Sie die Internetseite des Bürgerbeauftragten:
Ein Beschwerdeformular online auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten:
Der Europäische Bürgerbeauftragte
1 avenue du Président Robert Schuman,
B.P. 403, F-67001 Strasbourg Cedex.
Telefon: (33) 3 88 17 40 01
Fax: (33) 3 88 17 90 62
E-Mail: euro-ombudsman@europarl.europa.eu

















Ein Beschwerdeformular zum Herunterladen: PDF-Dokument (13KB)