Die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments
Diese sind "Königsrechte" für jedes Parlament. Denn wer über das Geld bestimmt, der hat die Macht, politische Prioritäten zu setzen. Diese Macht teilen sich auf EU-Ebene das Europäische Parlament und der Rat. Gemeinsam bilden sie die sogenannte Haushaltsbehörde, die den jährlichen Haushaltsplan für das kommende Jahr und Ausgaben des vergangenen Jahres prüfen und bewilligen müssen.
Gegenwärtig befassen sich das Europäische Parlament und der Rat in zwei Lesungen mit der Prüfung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Haushaltsentwurfs, um sich über Höhe und Zweckbestimmung der Ausgaben zu verständigen. Am Ende des Verfahrens kann das Parlament den gesamten Haushalt ablehnen, wenn es der Auffassung ist, dass dieser nicht den Bedürfnissen der Union entspricht. In diesem Fall muss das Haushaltsverfahren von vorne beginnen.
Um die korrekte und effiziente Verwendung der Gemeinschaftsfinanzen zu kontrollieren, hat das Parlament einen eigens dafür zuständigen Haushaltskontrollausschuss. Am Ende eines Haushaltsjahres ist es am Parlament, die Kommission zu entlasten. Dabei stützt sich das Parlament im Wesentlichen auf die Berichte des Europäischen Rechnungshofes. Um erkannte Missstände abzustellen, wird die Entlastung der Kommission häufig unter Auflagen und Empfehlungen erteilt. Das Parlament kann die Entlastung aufschieben oder ablehnen, was ein starkes politisches Signal darstellt.




















