Das Parlament und die Bestellung der Kommission
Das Europäische Parlament spielt eine maßgebliche Rolle bei der Wahl der Kommissare. Die Kommissare werden zwar vom Ministerrat ernannt, die Berufung der Kommission und die Wahl des Kommissionspräsidenten obliegt jedoch dem Parlament. Zuvor wird eine parlamentarische Anhörung der Kandidaten durchgeführt, die ihre fachliche Eignung prüft.
Wenn die neue Kommission im Amt ist verfügt das Parlament über das Recht, der Kommission sein Misstrauen auszusprechen und damit deren Rückritt zu erzwingen. Die Parlamentarier haben also die Macht, die Kommission ins Amt zu bringen und sie im Extremfall wieder abzusetzen.




















