Verfahren der Zusammenarbeit

Das komplizierte "Verfahren der Zusammenarbeit" spielt heute eine untergeordnete Rolle. Es gilt nur noch für bestimmte Bereiche der Wirtschafts- und Währungsunion. Die Kommission legt einen Vorschlag vor, zu dem zunächst das Parlament eine Stellungnahme abgibt und dann der Rat seinen Standpunkt formuliert. In zweiter Lesung kann das Europäische Parlament diesen Gemeinsamen Standpunkt annehmen, abändern oder ablehnen. Im ersten Falle kann der Rat das Gesetz ohne Weiteres in Kraft setzen. Lehnt das Parlament den Standpunkt ab, so kann der Rat das Gesetz nur einstimmig in Kraft setzen. Im Falle einer Abänderung des Textes durch das Parlament kommt die Kommission wieder ins Spiel. Sie muss entscheiden, ob sie diese Änderungen in ihren ursprünglichen Text aufnehmen will. Wenn die Kommission die Änderungen des Europäischen Parlaments unterstützt, muss der Rat einstimmig entscheiden, wenn er sie nicht übernehmen will. Insgesamt kann das Parlament bei diesem Verfahren also die Hürde für eine Entscheidung durch die Regierungen heraufsetzen, aber der Rat hat das letzte Wort.