Zugang zu Dokumenten: Übersicht
Die Europäische Union hat sich der Transparenz verpflichtet. Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat hat nach Artikel 255 des EG-Vertrags (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) das Recht auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 dargelegt.
Sie haben Zugang zu den Dokumenten der EU über
- die Dokumentenregister des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
- die Datenbanken der Europäischen Union.
- Wenn Sie ein Dokument nicht finden oder Fragen zur Recherche haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Es kann vorkommen, dass die Zugangsmöglichkeit zu Dokumenten der Europäischen Union aufgrund von Artikel 4 und 9 der Verordnung 1049/2001 eingeschränkt ist. Im Falle der Ablehnung des Zugangs zu Dokumenten können Sie jedoch beim Bürgerbeauftragten Widerspruch einlegen oder sich an den Gerichtshof wenden:
Europäischer Bürgerbeauftragter
Avenue du Président Robert Schuman, 1
BP 403
F-67001 Straßburg Cedex
Telefon: (33) 388 17 23 13
Telefax: (33) 388 17 90 62
E-Mail: euro-ombudsman@europarl.europa.eu
Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxemburg
Telefon: (352) 43 03-1
Telefax: (352) 43 03-2600
Internet: www.curia.europa.eu





















