Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?

Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments hat sich durch den Vertrag von Lissabon (2007) grundlegend geändert. Bis zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens im Jahr 2007 setzte sich das Europäische Parlament aus insgesamt 732 Abgeordneten zusammen, dann waren es 785. Diese Zahl von max. 732 Abgeordneten wurde im Vertrag von Nizza (2001)  festgelegt.

Mit Ratifizierung des Lisabonner Vertrags (Dezember 2009) ändert sich die Zahl der Abgeordneten auf 751. Da der Vertrag zum Zeitpunkt der Wahl im Sommer 2009 noch nicht in Kraft war, galt noch die Regelung des Vertrags von Nizza. Daher wurden mit der Europawahl 2009 insgesamt 736 Abgeordnete in das Parlament gewählt. Bis Juli 2014 werden 754 Europaparlamentarier bestimmt, endgültig gilt die Zahl von Lissabon mit der Wahl im Juli 2014. Die Zahl von 751 Abgeordneten soll auch bei zukünftigen Erweiterungen nicht mehr geändert werden.

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