Wie und wo kann ich mich über die EU beschweren?

Das Europäische Parlament hat zwei Stellen geschaffen, die Bitten und Beschwerden verschiedener Art entgegennehmen. Das ist zum einen der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und zum anderen der Europäische Bürgerbeauftragte. Der Petitionsausschuss nimmt Petitionen entgegen, die jeder Bürger der Union und jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat nach Art. 194 EG-Vertrag in ihn oder sie direkt betreffenden Angelegenheiten, die in die Zuständigkeiten der EU fallen, an das Parlament richten kann.

Wenn sich die Beschwerde gegen ein Organ oder eine Einrichtung der EU richtet, so ist es besser, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden. Der derzeitige Bürgerbeauftragte ist P. Nikiforos DIAMANDOUROS, der Anfang 2003 vom Europäischen Parlament nach Art. 195 EG-Vertrag ernannt und Anfang 2005 in seinem Amt bestätigt wurde.

 

Der Europäische Bürgerbeauftragte Jacob SÖDERMAN informiert im Europäischen Haus in Berlin über seine Arbeit.

 
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