Warum reist das Europäische Parlament ständig zwischen Brüssel und Straßburg hin und her?
Das Europäische Parlament hat einen offiziellen Sitz, aber drei Arbeitsorte. Der Sitz ist Straßburg im Elsass, die Arbeitsorte sind Brüssel, Straßburg und Luxemburg. Seinen Sitz hat das Parlament nicht selbst gewählt, sondern er wurde ihm von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten vorgeschrieben (Artikel 289 EG-Vertrag: "Der Sitz der Organe der Gemeinschaft wird im Einvernehmen zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten bestimmt."). Die Regierungen haben dies getan in dem "Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften" von 1997, in dem sie festgeschrieben haben: "Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die zwölf monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt. Zusätzliche Plenartagungen finden in Brüssel statt. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments treten in Brüssel zusammen. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und dessen Dienststellen verbleiben in Luxemburg."
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass diese Festlegungen der Regierungen für das Europäische Parlament verbindlich sind. Obwohl die Sitzentscheidung der Regierungen im Europäischen Parlament sehr umstritten ist, muss sich das Parlament bei der Organisation seiner Arbeit nach der Gerichtsentscheidung richten (s. Rechtssache C-345/95 Französische Republik gegen Europäisches Parlament, Sammlung 1997, S. I-5215 ff.).



















