Wie kann ich mich beim Europäischen Parlament um eine Stelle bewerben?

Das Europäische Parlament beschäftigt Beamte und Zeitbedienstete (Angestellte). Jeder, der sich um eine Anstellung beim Parlament bewirbt, muss vorher ein externes Auswahlverfahren für eine Ernennung als Beamter oder eine Anstellung als Zeitbediensteter erfolgreich durchlaufen haben. Solche Auswahlverfahren werden für die verschiedenen Amtssprachen und Qualifikationen in gewissen Abständen als allgemeine oder als spezielle Verfahren öffentlich bekannt gemacht und durchgeführt.

Im Jahre 2002 wurde das Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (EPSO ) gegründet. Seine Aufgabe besteht darin, hochqualifiziertes Personal für alle Institutionen der Europäischen Union auszuwählen, d.h. für das Europäische Parlament, den Rat, die EU-Kommission, den Europäischen Gerichtshof, den Europäischen Rechnungshof, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen sowie für den Europäischen Bürgerbeauftragten. EPSO nimmt seine Aufgaben seit 1. Januar 2003 wahr.

Es kann auch über den Bundesanzeigerverlag bezogen werden. In der Regel werden externe Auswahlverfahren zusätzlich auch über von Fall zu Fall ausgewählte Zeitungen und Zeitschriften bekannt gemacht.

Wer ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat, erfüllt damit eine notwendige (keine Anstellung ohne Auswahlverfahren!), aber keine hinreichende Bedingung für eine Beschäftigung im Europäischen Parlament. Die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber kommen auf eine Einstellungsreserveliste, die keine Garantie für eine Beschäftigung bedeutet. Vielmehr werden im Haushalt vorgesehene Personalstellen, die frei oder neu geschaffen werden, den Kandidaten auf der Reserveliste angeboten, wenn sie nicht anders besetzt werden können.