Was kosten Auslandsüberweisungen?

Bereits mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro wurden Auslandsüberweisungen deutlich günstiger. Diese Verordnung, die insbesondere im Europäischen Parlament unterstützt wurde, stellt sicher, dass Banken und Sparkassen ihren Kunden für Auslandsüberweisungen innerhalb des Euro-Raums nicht unverhältnismäßig hohe Gebühren berechnen. Davor fielen bei einer grenzüberschreitenden Überweisung von 100 € bis zu 24 € Gebühren an. Damit wurden die Vorteile der einheitlichen Währung Euro zu einem erheblichen Teil wieder zunichte gemacht.

Geldinstitute dürfen für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nur noch dieselben Gebühren erheben wie für Überweisungen innerhalb eines Landes. Das heißt, dass eine Überweisung von Berlin nach Paris nicht teurer sein darf als eine von Berlin nach Hamburg. Erreicht wird das durch den seit 2002 bestehenden einheitlichen europäischen Zahlungsraum, in dem der Überweisende die internationale Kontonummer (IBAN = International Bank Account Number) seines und des Zahlungsempfängers sowie die internationale Bankleitzahl (BIC = Bank Identifier Code) des Zielbankinstituts benutzt.

Die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste vom 13. November 2007 soll nach ihrer Umsetzung in den 27 EU-Mitgliedstaaten bewirken, dass ab Herbst 2009 weitere Erleichterungen des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs eintreten. Die Richtlinie bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Beispielsweise reicht dann zukünftig ein Bankkonto in einem EU-Mitgliedsstaat, um Zahlungen in ganz Europa zu tätigen. Ab 2012 sollen Transaktionen innerhalb des Euro-Raumes spätestens am Ende des nächsten Arbeitstages auf dem Empfängerkonto eintreffen.

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