Bezahlte Praktika beim Europäischen Parlament
Robert-Schumann-Stipendien
Bezahlte Praktika - sogenannte Schuman-Stipendien - werden ausschließlich an Hochschulabsolventen oder Absolventen gleichwertiger Einrichtungen vergeben. Sie sollen den Praktikanten die Möglichkeit eröffnen, die im Rahmen ihres Studiums erworbenen Kenntnisse zu ergänzen und sich mit den Tätigkeiten der Europäischen Union und insbesondere des Europäischen Parlaments vertraut zu machen. Bezahlte Praktika erstrecken sich über einen Zeitraum von fünf Monaten und können nicht verlängert werden. Bei den bezahlten Praktika unterscheidet man zwischen:
• Robert-Schuman Praktika mit allgemeiner Ausrichtung, die nur Personen erhalten, die eine Examensarbeit bzw. wissenschaftliche Arbeit mit Bezug zur EU geschrieben haben
• Robert-Schuman Praktika mit journalistischer Ausrichtung, für die die Bewerber journalistische Kompetenzen nachweisen müssen
• Praktika im Sprachendienst, die diplomierten Übersetzern angeboten werden, die neben ihrer Muttersprache noch zwei weitere Amtssprachen der europäischen Gemeinschaft beherrschen
Die Praktikanten müssen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung sein. Die Bewerbung kann online eingereicht werden. Die Übersendung der weiteren Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Kopie des Personalausweises, Bescheinigung über die Behinderung) ist erst erforderlich, wenn ein Praktikumsplatz angeboten werden kann. Mehr Informationen und das elektronische Bewerbungsformular gibt es auf der zentralen Website des Europäischen Parlaments:




















