Wer darf wählen?

Das Europäische Parlament wird als einzige Institution der Europäischen Union demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern in Europa gewählt. Die Bürger aller 27 Mitgliedstaaten waren im Zeitraum vom 4. bis zum 7. Juni 2009 aufgerufen mit ihrer Stimme einen Abgeordneten für das Parlament zu wählen.

Grundsätzlich gilt, dass alle Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, in Europa wahlberechtigt sind - unabhängig davon, wo sie sich zum Zeitpunkt der Wahl aufhalten. Allerdings sind in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Regeln zu beachten, da das Wahlrecht national bestimmt wird.
Deutsche, die sich während der Europawahl im EU-Ausland aufhalten, können entweder an ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland wählen oder sich derzeitigen EU-Land an der Wahl beteiligen.

Deutsche, die während der Wahl außerhalb der EU leben, können für einen Kandidaten abstimmen, wenn sie sich an ihrem letzten Wohnort in Deutschland ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

So wie Deutsche im EU-Ausland wählen dürfen, sind Bürger aus anderen EU-Staaten mit Wohnsitz in Deutschland, berechtigt hier zu wählen. Einzige Voraussetzung dafür ist, sich im Wahlverzeichnis am derzeitigen Wohnort eintragen zu lassen.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Europawahl 2009 (pdf):

Eine Liste zum aktiven Wahlrecht in den 27 EU-Mitgliedstaaten gibt den in Deutschland lebenden Unionsbürgern eine Orientierungshilfe für ihre Wahlmöglichkeiten bei der Europawahl 2009.

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