Mehr Demokratie wagen: die Rolle des Europäischen Parlaments im Reformvertrag

Ein wichtiges Anliegen des Mandats der Regierungskonferenz war es, die demokratische Fundierung und damit die Legitimität der Europäischen Union zu stärken. Dieser Auftrag wurde unter anderem dadurch umgesetzt, dass im Vertrag von Lissabon dem einzigen direkt gewählten Organ in der Union, dem Europäischen Parlament, deutlich mehr Rechte und Mitsprachemöglichkeiten zugewiesen werden.

Zu den wichtigsten Veränderungen für das Parlament zählen:

  • Die Aufwertung als Gesetzgebungsinstanz: Das Mitentscheidungsverfahren, bei dem Parlament und Rat gleichberechtigt an der Gestaltung europäischer Gesetze mitwirken, wird zum Regelfall. Mehrere Beschlüsse, die im Leben der Union von großer Bedeutung sind und die bislang in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates lagen, bedürfen künftig der Zustimmung des Parlaments, wie z.B. die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
  • Die Stärkung parlamentarischer Mitsprache bei der Gestaltung des Haushalts: Das Parlament erhält auch bei den so genannten obligatorischen Ausgaben - etwa bei der Agrarpolitik - das volle Mitentscheidungsrecht, zusammen mit dem Rat.
  • Weiter wachsen wird der parlamentarische Einfluss auf Personalwahl und Einsetzung der Exekutive, insbesondere die Wahl des Kommissionspräsidenten und das Zustimmungsrecht zur Gesamtkommission. Auch der Hohe Vertreter für die Außenpolitik, der zugleich Vizepräsident der Kommission sein wird, kommt nur mit Billigung des Parlaments ins Amt.
  • Die neue Zusammensetzung des Parlaments, das außerdem zukünftig auf 751 stimmberechtigte Abgeordnete verschlankt wird, kommt der demographischen Realität näher als zuvor und stärkt somit die demokratische Legitimität des Parlaments und seine Leistungsfähigkeit bei der Ausübung der ihm durch den neuen Vertrag übertragenen erweiterten Befugnisse.