Kernelemente des Reformvertrags

Was ist neu?

Der Vertrag von Lissabon (Reformvertrag) ergänzt und reformiert den Vertrag der Europäischen Union und den Vertrag der Europäischen Gemeinschaft, der in "Vertrag über die Arbeitweise der Europäischen Union" umbenannt wurde. Beide Verträge haben von nun an dieselbe rechtliche Stellung.

Auch wenn der neue Vertrag von Lissabon keinen Verfassungscharakter hat, so bewahrt er doch die wichtigsten Errungenschaften des ursprünglichen Verfassungsvertrages: mehr Demokratie, mehr Effizienz und die Stärkung der Bürgerrechte bleiben die wichtigsten Punkte.

Grundbausteine der Europäischen Union

  • Die EU-Grundrechtecharta ist von nun an für die Organe der Europäischen Union sowie für die EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Europarecht umsetzen, rechtsverbindlich und der Europäische Gerichtshof überwacht ihre Einhaltung.
  • Um die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger an der Arbeit der Europäischen Union zu stärken, wurde das Recht auf Bürgerinitiative eingeführt. Dieses sieht vor, dass eine Gruppe von mindestens einer Millionen Bürgern aus einer ausschlaggebenden Zahl von Mitgliedsländern die Europäische Kommission auffordern kann eine Gesetzesinitiative zu einem bestimmten Thema auf den Weg zu bringen.

EU-Institutionen

  • Die Staats- und Regierungschef haben dem Vorschlag des Europäischen Parlaments zur neuen Größe und Zusammensetzung unter dem Zugeständnis eines weiteren Sitzes für Italien bestätigt. Das Europäische Parlament wird in Zukunft aus 750 Abgeordneten, plus den Präsidenten bestehen.
  • Ein neuer permanenter Präsident des Europäischen Rats (gewählt für zweieinhalb Jahre durch die Staats- und Regierungschefs) wird in Zukunft die Effektivität und Kontinuität der Arbeit des Rates gewährleisten
  • Um die Effektivität der Arbeit der Kommission mit der wachsenden Zahl der Mitgliedstaaten zu garantieren, wird die Kommission ab 2014 auf eine Anzahl der Kommissare, die zwei Drittel der Mitgliedsländer entsprechen, reduziert. Um dennoch alle Mitgliedsländer gleichermaßen zu berücksichtigen, wird ein Rotationssystem eingeführt.
  • Ein Hoher Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der gleichzeitig Beauftragter des Rates für Auswärtige Angelegenheiten und Vizepräsident der Kommission ist, soll die Stimme Europas in die Welt hinaustragen.

Entscheidungsprozesse

  • Die sogenannte "Mitentscheidung" wird als Regelverfahren der EU-Gesetzgebung als "das ordentliche Gesetzgebungsverfahren" bestätigt. Damit wird es in Zukunft auch auf viele Bereiche, wie zum Beispiel auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen oder die illegale Einwanderung, ausgeweitet. Für das Europäische Parlament ist dies ein großer Gewinn. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union ist es nun Gesetzgeber in fast allen Kompetenzfeldern der Europäischen Union.
  • Auch im Bereich der Haushalts- und Finanzplanung ist das Europäische Parlament nun gleichberechtigte Haushaltsbehörde mit dem Rat der Europäischen Union.
  • Weiterhin haben sich die Staats- und Regierungschefs darauf geeinigt, dass ab dem 1. November 2014 das Abstimmungsverfahren im Europäischen Rat mit einer qualifizierten Mehrheit, die auf der doppelten Mehrheit beruht, stattfinden wird. Doppelte Mehrheit bedeutet, dass eine qualifizierte Mehrheit dann erreicht wird, wenn 55% der Staaten, die gleichzeitig 65% der europäischen Bevölkerung vertreten müssen, zustimmen.

Neue Politikfelder

  • Die Fortschritte, die im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bisher gemacht wurden, werden durch den Vertrag von Lissabon bekräftigt. Ein Europäischer Auswärtiger Dienst wird außerdem ausgebaut, der die Arbeit des Hohen Vertreters unterstützen soll.
  • Eine grundlegende Änderung ist außerdem im Bereich Justiz und Inneres vorgenommen worden. Lag vorher hier die Entscheidungshoheit bei den Mitgliedsländern, so wird nun die Gemeinschaftsmethode allgemein eingeführt.
  • Darüber hinaus werden die Anstrengungen, den Klimawandel aufzuhalten, und die Solidarität der Mitgliedstaaten im Energiesektor zum ersten Mal ausdrücklich erwähnt.
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