Die Entstehungsgeschichte des Vertrags von Lissabon

Die Idee einer Verfassung für die Europäische Union ist nicht neu. Das Europäische Parlament hat bereits 1984 einen "Vertragsentwurf zur Gründung der Europäischen Union" verabschiedet, der faktisch die Kernelemente einer europäischen Verfassung beinhaltete. Es folgten in den 1990er Jahren weitere Entschließungen des Parlaments, in denen sich die Abgeordneten für eine Verfassung stark machten und Leitlinien für deren Inhalte formulierten. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends war es jedoch möglich, die Idee eines europäischen Grundlagenvertrags mit Verfassungscharakter in die Tat umzusetzen.

Die Vorbereitung durch den Konvent

Die Erarbeitung eines Vertragstextes für eine Vertragsreform erfolgte nicht mit revolutionärem Schwung, sondern als Evolution in mehreren Etappen. Als beim Europäischen Gipfel in Nizza (2000) der sogenannte Nizza-Vertrag verabschiedet wurde, nahmen die Staats- und Regierungschefs zugleich eine Erklärung zur Zukunft der Union an. Diese Erklärung gab den eigentlichen Startschuss für den Verfassungsprozess. Eine breite öffentliche Debatte über die Zukunft Europas wurde eröffnet, die in eine grundlegende Vertragsreform münden sollte. Einzelne Reformen der bestehenden Verträge, die allein von den Regierungen verhandelt wurden, reichten offensichtlich nicht mehr aus. Im Mittelpunkt dieser Debatte sollten Transparenz und Legitimität des europäischen Handelns stehen.

Um der Debatte ein politisches Zentrum zu geben, setzten die Staats- und Regierungschefs im Dezember 2001 einen "Konvent zur Zukunft der Europäischen Union" ein.

Allein schon die Einberufung dieses Konvents war ein Novum in der fünfzigjährigen Geschichte der Europäischen Gemeinschaft. Bisher wurden Vertragsänderungen ausschließlich von den Regierungen der Mitgliedsstaaten ausgearbeitet. Diesmal waren an den Arbeiten erstmals 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 30 Mitglieder der 15 nationalen Parlamente sowie zwei Vertreter der Kommission beteiligt, neben den Vertretern der 15 Staats- und Regierungschefs sowie Vertretern aus den Beitrittsländern, die beratend mitwirkten. Parlamentarier hatten also die Mehrheit im Konvent - ein großer Schritt zu mehr Demokratie in der Union.

Insbesondere sollte der Konvent Antworten auf drei zentrale Fragen finden:

  1. Wie können den Bürgerinnen und Bürgern, vor allem der Jugend, das europäische Projekt und die europäischen Organe näher gebracht werden?
  2. Wie sind das politische Leben und der europäische politische Raum in einer erweiterten Union zu strukturieren?
  3. Wie kann die Union zu einem Stabilitätsfaktor und zu einem Vorbild in der neuen multipolaren Welt werden?

Mit diesem Mandat haben die 105 Vordenkerinnen und Vordenker im europäischen Verfassungskonvent von Februar 2002 bis Juli 2003 einen kompletten Vertragsentwurf ausgearbeitet.
Der Konvent tagte in Brüssel. Seine Beratungen konnten über das Internetportal (http://european-convention.europa.eu) mitverfolgt werden. Sämtliche offiziellen Dokumente sind in den Amtssprachen der EU veröffentlicht. Zudem wurde über Anhörungen, nationale Debatten, einen Jugendkonvent und Internetdiskussionsforen versucht, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Zivilgesellschaft maßgeblich einzubeziehen. Noch nie wurde ein internationaler Vertrag - früher eine Verschlusssache der Geheimdiplomatie - unter so großer öffentlicher Beteiligung vorbereitet.

Das Ergebnis des Konvents ist der Entwurf einer "Verfassung für Europa". Am 10. Juli 2003 stellte Giscard d'Estaing den fertigen Entwurf eines "Vertrags über eine Verfassung für Europa" im Europäischen Parlament vor. Am 18. Juli 2003 wurde er der italienischen Ratspräsidentschaft überreicht.

Die Entscheidung

Anschließend behandelte eine europäische Regierungskonferenz den Verfassungsentwurf des Konvents. Der Entwurf überzeugte die Staats- und Regierungschefs, jedoch entzündete sich erwartungsgemäß Streit an einzelnen Fragen, die das nationale Interesse stark berühren. Besonders schwierig war die Einigung über die Mehrheitsabstimmungen im Rat, weil sie das Gewicht der Mitgliedsstaaten betreffen. In einigen sensiblen Punkten, insbesondere bei den Entscheidungsverfahren, haben die Regierungen Änderungen am Konventsentwurf vorgenommen, um die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten zu sichern. Die grundlegende Struktur der neuen Verfassung und die wichtigsten Neuerungen, die der Konvent erarbeitet hatte, sind von der Regierungskonferenz aber nicht angetastet worden. Die Einigung auf den endgültigen Verfassungstext erfolgte beim Europäischen Rat am 18. Juni 2004. Die formelle Unterzeichnung erfolgte am 29. Oktober 2004 in Rom. Damit war der Weg frei für den Prozess der Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten.

Der Konvent als Zukunftsidee - Schwierigkeiten und Ergebnisse des Konvents

Der Verfassungsvertrag des Konvents wurde dennoch in den Referenden in Frankreich am 29. Mai 2005 und in den Niederlanden am 1. Juni 2005 zurückgewiesen: in Frankreich mit 54,7 % der abgegebenen Stimmen, in den Niederlanden stimmten sogar 61,7 % der Wahlgänger dagegen.

In der Folgezeit wurden Anpassungen vorgenommen, die eine Ratifizierung in allen Mitgliedstaaten ermöglichen sollten. Der innovative Weg, den Entwurf von einem Konvent ausarbeiten zu lassen, hat sich bewährt. Das Verfahren, das zur Entstehung des Verfassungsentwurfs geführt hat, war sehr transparent, offen für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft. Der hohe Anteil der Parlamentarierinnen und Parlamentarier in dem Gremium hat ebenfalls dazu beigetragen, dass die Debatte näher bei den Menschen verlief, als dies in früheren Vertragsreformen der Fall war.
Eines der positiven Ergebnisse des Verfassungskonvents war auch die Verschmelzung der getrennten Verträge der verschiedenen Rechtssubjekte (EU, EG), trotz der weiterhin getrennten Verträge, zu einem einzigen Rechtssubjekt.

Die zentralen Erneuerungen für mehr Transparenz, Demokratie und Effizienz sind mit in den Vertrag von Lissabon eingeflossen, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist.

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