Umweltpolitik, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Die Verantwortung für die Zukunft beginnt heute
Ziele
Die Umweltpolitik der EU zielt darauf ab, die Umwelt zu schützen und zu erhalten, die Menschen vor gesundheitlichen Risiken aus Umweltbelastungen zu bewahren und die natürlichen Ressourcen umsichtig und schonend zu verwenden. Die Europäische Union fördert die europaweite und internationale Zusammenarbeit, um regionale wie globale Umweltprobleme zu bewältigen.
Als wesentlicher Kern einer europaweiten Umweltstrategie gilt das Vorsorgeprinzip. Umweltprobleme sollen durch vorbeugende Maßnahmen verhindert und Umweltbelastungen - soweit möglich, schon an ihrer Quelle beseitigt werden.
Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind Politikbereiche, die eng miteinander verzahnt sind und daher nur übergreifend gestaltet werden können. Auch auf die Bereiche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstreckt sich das Vorsorgeprinzip. Ziel der Union ist es, ein hohes Niveau an Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit in allen Mitgliedgliedstaaten sicherzustellen sowie das Wohlergehen und die Ressourcen unserer Gemeinschaft nachhaltig zu schützen.
Auch im Rahmen der EU-Strategie einer nachhaltigen Entwicklung kommt diesen Zielen eine besondere Bedeutung zu.
Politische Umsetzung
Seinen Ursprung hat das allgemeine europäische Umweltschutzrecht im Oktober 1972: Angesichts grenzüberschreitender Umweltprobleme kamen die Staats- und Regierungschefs auf einer Konferenz in Paris überein, dass eine gemeinsame Umweltpolitik unverzichtbar sei. Sie übertrugen der Gemeinschaft das Recht, in diesem Politikbereich aktiv zu werden. Seit 1987 ist der Umweltschutz auch vertraglich als Aufgabe der Gemeinschaft verankert. Die Gesundheitspolitik kam mit dem Vertrag von Maastricht 1993 hinzu. Die Gewährleistung sicherer und gesunder Lebensmittel ist eine Querschnittsaufgabe, die die EU im Zusammenhang mit ihren Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz ebenso wie bei der Gestaltung des Binnenmarkts und der Agrarpolitik berücksichtigt.
Umwelt
Im Bereich der Umweltpolitik kann die EU gemeinsame Umweltnormen setzen, die in allen Mitgliedsländern zu beachten sind. Die politische Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit von europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten. So ist sichergestellt, dass umweltpolitische Maßnahmen an die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern und Regionen angepasst werden. Die Mitgliedstaaten dürfen zudem höhere Schutznormen auf nationaler Ebene beibehalten, sofern sie mit den Verträgen vereinbar sind. Die EU achtet verstärkt darauf, dass Umweltbelange bei der Gesetzgebung in allen anderen Politikbereichen berücksichtigt werden, z.B. in der Agrarpolitik, der Energie- oder der Entwicklungspolitik.
Den Rahmen für die Gesetzgebung und die Leitlinien der Förderpolitik bilden Umweltaktionsprogramme. Das aktuelle Sechste Aktionsprogramm für die Umwelt (2002-2012) nennt vier Schwerpunkte der Arbeit:
- Klimaschutz
- Naturschutz und biologische Vielfalt
- Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Natürliche Ressourcen und Abfallwirtschaft
Neben diesen Schwerpunkten unterteilt sich die Unweltpolitik in sieben thematische Bereiche, für die langfristige Ziele vereinbart wurden. Die inhaltliche Arbeit widmet sich unter anderem dem Schutz von Böden, der Luftverschmutzung, der Abfallvermeidung und -recycling sowie dem Schutz der Meeresumwelt. Im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung kommt der Förderung von neuen Umwelttechnologien eine bedeutende Rolle zu, da sie eine wichtige Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung schlagen.
Da die Europäische Union im Bereich Klimawandel zurzeit besondere Anstrengungen unternimmt, und als Voreiter zudem eine große internationale Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist diesem Thema ein eigenes Kapitel gewidmet. Ein wesentlicher Teil des Klimaschutzes ist das europaweite Emissionshandelsystem, das umweltpolitische Ziele mit finanziellen Anreizen verbindet.
Ein weiteres Beispiel der europäischen Umweltpolitik, das für eine große Medienaufmerksamkeit sorgte, ist die Einführung des Grenzwertes für Feinstaub. Feinstaub ist ein Luftschadstoff, der in die Lunge eindringen und Krankheiten verursachen kann. Vor allem der Auto- und Schwerlastverkehr produziert große Mengen Feinstaub. Seit dem 1. Januar 2005 müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass strenge Richtwerte eingehalten werden und die Luftbelastung sinkt.
Um Umweltschutzprojekte in Europa voranzubringen, stellt die EU auch finanzielle Fördermittel bereit. Über das Umweltförderprogramm LIFE wurden seit 1992 etwa 2.750 Projekte mit mehr als 1,3 Milliarden Euro unterstützt. Im Jahre 2007 ist das Programm mit LIFE+ neu aufgelegt worden und stellt bis 2013 rund 2 Milliarden Euro für Projekte in den Bereichen Naturschutz, Umwelttechnologie und Kommunikation in Umweltfragen zur Verfügung.
Die Europäische Umweltagentur (EEA) in Kopenhagen hat seit 1990 den Auftrag, Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit rechtzeitig sachdienliche, themenspezifische und zuverlässige Informationen für die Entwicklung und Umsetzung solider Umweltpolitiken bereitzustellen.
Gesundheit
Im Bereich der Gesundheit ergänzt die EU die Politik der Mitgliedstaaten. Sie fördert die europäische Zusammenarbeit und den Austausch mit dem Ziel, die Grundwerte einer flächendeckenden Versorgung, den Zugang zu hochwertiger medizinischer Betreuung sowie Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität zu erreichen. Für die Gesundheitssysteme sowie die medizinische Versorgung bleiben jedoch in vollem Umfang die Mitgliedstaaten zuständig. Die Strategie der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit umfasst drei Kernbereiche:
- Die Verbesserung der Informationen über die Gesundheit sowohl für die Bürger als auch für ihre Regierungen
- Die Verbesserung der Reaktionsfähigkeit bei größeren Gesundheitsgefahren
- Die Erforschung der Faktoren, die die Gesundheit beeinflussen.
Für die Periode 2003 bis 2008 hat die EU ein Aktionsprogramm im Bereich öffentliche Gesundheit aufgelegt, in dessen Rahmen Fördermittel in Höhe von ca. 350 Millionen Euro zur Verfügung standen. Seit Januar 2008 gilt das zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013). Es sieht bis 2013 eine Mittelvergabe von 321,5 Millionen Euro vor. Generell unternimmt die Union große Anstrengungen, eine stärkere Einbeziehung der Gesundheitsaspekte als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen zu etablieren. Die Förderung der Gesundheitsvorsorge, Arzneimittelinformation und die Prävention von Drogenmissbrauch gehören daher ebenso wie Sicherheit am Arbeitsplatz, Lebensmittelsicherheit und neue Biotechnologien zu diesem Aufgabenbereich der Europäischen Union.
Im Rahmen der umfangreichen Initiative "Europa für Patienten" soll die grenzüberschreitende Patientenversorgung gesichert und europaweite Standards verabschiedet werden.
In Europa sind die so genannten Wohlstandskrankheiten gegenüber den Infektionskrankheiten auf dem Vormarsch. Zusätzlich kommen neue Herausforderungen durch die zunehmend überalterten Gesellschaften hinzu. Hier bietet die Politik der Union Hilfestellung und Aufklärung, um einen gesundheitsbewussten und ausgeglichenen Lebensstil zu unterstützen.
So hat beispielsweise die Richtlinie zur Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen für große Aufmerksamkeit in Europa gesorgt. Sie führte zu den größeren Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln sowie dem Verbot von abmildernden Bezeichnungen wie "light" oder "mild". Derzeit wird eine weitere Maßnahme zum Schutz der Nichtraucher diskutiert, die vorsieht, Rauchen am Arbeitsplatz generell zu verbieten.
Mehrere dezentrale Einrichtungen versorgen die EU und die Mitgliedstaaten mit aktuellen Daten und helfen bei einer fachgerechten Umsetzung der Gesundheitspolitik. In Lissabon hat die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ihren Sitz. Die Europäische Arzneimittelagentur mit ihrem zentralen Sekretariat in London hat seit 1995 die Aufgabe der Überwachung von Arzneimitteln für Menschen und Tiere. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten in Stockholm wurde 2004 gegründet, um die Abwehr von ansteckenden Krankheiten in Europa zu stärken.
Mit Hilfe der im Juni 2003 auf den Weg gebrachten "Europäischen Strategie für Umwelt und Gesundheit" (SCALE) will die EU eine stärkere Integration der Bereiche Gesundheit, Umwelt und Forschung erreichen. Ziel ist zum einen die Forschung zu den komplexen Wechselwirkungen von Umweltbelastungen und Wohlbefinden zu fördern, zum anderen präventive Schutzmaßnahmen - vor allem für Kinder - zu entwickeln
Lebensmittelsicherheit
Das Konzept der EU zur Lebensmittelsicherheit integriert die Bereiche Tiergesundheit, Pflanzenschutz und eine lückenlose Überwachung vom Erzeuger bis zum Verbraucher. Verbunden ist es zudem mit einem Schnellwarnsystem, vor allem ein Resultat aus den vielen Lebensmittelskandalen. Den Verbrauchern unbedenkliche und hochwertige Lebensmittel zu garantieren, ist ein Teil vorbeugender Gesundheitspolitik. Die Strategie der EU stützt sich auf vier Pfeiler:
- Vorschriften für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln
- Unabhängige und öffentliche zugängliche wissenschaftliche Gutachten zur Lebensmittelsicherheit
- Maßnahmen zur Durchsetzung und Kontrolle der europaweit geltenden Vorschriften
- Schutz der Verbraucherrechte, indem vollständige Informationen über Herkunft und Inhaltsstoffe der Lebensmittel verlangt werden.
Die EU-Vorschriften für die Produktion von Futter- und Lebensmitteln sind systematisch ausgebaut worden, um Gesundheitsgefährdungen für alle Verbraucher vorzubeugen. Ein wichtiges Prinzip des allgemeinen Lebensmittelrechts der EU ist das Prinzip der "Rückverfolgbarkeit": Produzenten von Lebensmitteln und Futtermitteln müssen seit dem 1. Januar 2005 sicherstellen, dass alle Lebensmittel, Futtermittel und Futtermittelbestandteile durch die gesamte Lebensmittelkette zurückverfolgt werden können. Neue, schärfere Hygienevorschriften für die Produktion und den Vertrieb von Lebensmitteln sind am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Einer vollständigen Information der Verbraucher dient beispielsweise die EU-Richtlinie zur Etikettierung von abgepackten Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichten und Fleischkonserven. Als "Fleisch" darf nur noch Muskelfleisch bezeichnet werden. Innereien und Fett müssen separat ausgewiesen sein.
Um die Lebens- und Futtermittelsicherheit noch besser zu gewährleisten, hat die EU ein Schnellwarnsystem eingerichtet. Alle Mitgliedstaaten können frühzeitig feststellen, wenn Futter- oder Lebensmittel die Verbrauchergesundheit durch Krankheiten wie Salmonellen-Infektionen gefährden könnten. Sie verständigen unverzüglich die Kommission, welche die Schaltstelle für die gesamte EU ist und somit Gefahren im Keim ersticken kann.
Im Januar 2002 wurde eine Lebensmittelbehörde der EU geschaffen, die unabhängige Gutachten erstellen und die nationalen Behörden in Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes beraten kann. Der Sitz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ist in Parma, Italien.
Mehr Informationen bietet
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Seit dem Vertrag von Amsterdam werden die Rechtsakte in den Bereichen Umweltpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz generell von den europäischen Institutionen im Verfahren der Mitentscheidung erlassen. Das Parlament ist also zusammen mit dem Rat gleichberechtigter Gesetzgeber. In bestimmten Belangen besonderen nationalen Interesses gibt es jedoch Ausnahmen: Im Bereich der Umwelt zum Beispiel wird das Parlament bei Vorschriften überwiegend steuerlicher Art oder bezüglich der nationalen Energieversorgung nur konsultiert.
Das Parlament hat in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich seinen Einfluss genutzt, um möglichst hohe Umwelt- und Gesundheitsstandards zugunsten der Bürgerinnen und Bürger einzuführen. Zudem fordert es eine stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen in anderen Politikbereichen und setzt sich für die Förderung eines stärkeren Umweltbewusstseins ein.
Ein Beispiel, das die Verknüpfung von Umweltpolitik und Verbraucherschutz demonstriert, sind die Rechtsvorschriften zur Nahrungsmittelsicherheit und genetisch veränderten Organismen (GVO). Die EU hat ein System zur Überwachung und Schutz bei der Freisetzung von genetisch manipulierten Organismen etabliert. Das Parlament hat zudem eine klare Kennzeichnung gentechnisch veränderter Erzeugnisse durchgesetzt, damit die europäischen Verbraucher selbst entscheiden können, ob sie genetisch veränderte Lebensmittel verzehren wollen oder nicht.
Um Luftverschmutzung und sauren Regen zu verringern, hat sich das Parlament in harten Verhandlungen mit dem Rat dafür eingesetzt, dass die Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen möglichst schnell und effizient reduziert werden.
Im Jahre 2007 trat eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft, die einen besseren Schutz vor Risiken, resultierend aus chemischen Stoffen, für Verbraucher und Umwelt bieten will. Das Parlament spielte eine maßgebliche Rolle in der Ausformulierung der Gesetzestexte und der langwierigen Kompromissfindung mit dem Rat.
Zum 1. September 2008 trat eine neue Vorschrift zur vereinheitlichen Zulassung sowie Höchstgrenzen von Lebensmittelzusätzen in Kraft. Die Abgeordneten hatten in dem ausgearbeiteten Kompromiss eine deutlichere Kennzeichnung von bestimmten Farbstoffen in Lebensmitteln durchgesetzt.
Bei vielen Maßnahmen, wie der Behörde für Lebensmittelsicherheit, den Rechtsvorschriften zu genetisch veränderten Organismen oder Richtlinie zu Tierversuchen bei kosmetischen Erzeugnissen haben die Europa-Abgeordneten die Initiative ergriffen.
Besondere Aufmerksamkeit richtet das Parlament auf die schnelle, einheitliche und effektive Umsetzung der auf europäischer Ebene verabschiedeten Rechtsakte in den Mitgliedstaaten. Um die Implementierung der Regelungen sicherzustellen, veröffentlicht das Parlament regelmäßig Berichte, in denen die nationalen Umsetzungsprobleme überprüft werden und zudem kontrolliert wird, ob die mit dem jeweiligen Gesetz beabsichtigten Ziele auch tatsächlich erreicht worden sind.
Zur besseren legislativen Unterstützung der Mitgliedstaaten hat der Umweltausschuss des Parlaments mit drei unabhängigen Forschungsinstituten Rahmenverträge geschlossen.




















