Die Klima- und Energiepolitik
Der Klimaschutz als Teil der Umweltpolitik, aber auch darüber hinaus, hat in den letzen Jahren einen immer prominenteren Stellenwert für die Europäische Union bekommen. Die alarmierenden Erkenntnisse der Wissenschaft fordern eine schnelle Reaktion, um den Klimawandel zu bremsen. Klimapolitik ist ohne eine angepasste und abgestimmte Energiepolitik nicht denkbar. Eng verbunden mit dem Klimaschutz ist der Umgang mit Energie und endlichen Rohstoffen, wie Öl und Kohle. Neben einer Reduktion der klimaschädlichen Stoffe spielt die Zukunft unserer Energiegewinnung eine wirtschaftlich wie politisch entscheidende Rolle. Aus den ökologischen Herausforderungen durch den Klimawandel folgen unmittelbar wirtschaftliche Konsequenzen und politischer Handlungsbedarf.
Klimapolitik
Die Erkenntnisse der Wirtschaft zum fortschreitenden Klimawandel sind alarmierend, die Konsequenzen in vielen Teilen der Welt bereits spürbar. Auf internationaler Ebene hat das Kyoto-Protokoll weltweite Maßnahmen und Grenzwerte für die Bekämpfung der Erderwärmung festgelegt. Die Europäische Union setzt diese Vorgaben um und will sich darüber hinaus als Vorreiter und Vorbild in Sachen Klimaschutz etablieren.
Die europäische Kommission hat zu Beginn des Jahres 2008 ein ambitioniertes Klimaschutz-Paket vorgestellt, das sich nun auf dem Gesetzgebungsprozess befindet und bis Ende 2008 verabschiedet sein soll. Mit der Strategie zum Klimawandel und den darin vorgesehenen Maßnahmen will die Union die Erwärung der Erde auf 2°C begrenzen. Ehrgeiziges Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Ausstoβ von Treibhausgasen der Union um 20 Prozent zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energiequellen auf 20 Prozent zu steigern. Dazu sind viele einzelne Gesetzgebungsakte in verschiedenen Bereichen auf den Weg gebracht worden, denn Klimaschutzpolitik kann nur als integrierte Querschnittsaufgabe erfolgreich sein.
System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
Ein zentrales Element der Klimaschutz-Strategie der EU ist das 2005 eingeführte System des Emissionszertifikatehandels (ETS). Das ETS-System ist eine Umsetzung der Vorgaben durch das Kyoto-Protokoll und wird als Speerspitze und wichtigstes Instrument der Klimapolitik bezeichnet. In der ersten Phase (2005-2008) wurden Zertifikate an die beteiligten Unternehmen ausgegeben und das System erprobt. Seit 2008 läuft die zweite Phase, mit einer Ausweitung der beteiligten Untenehmen. Dem zweiten Handelszeitraum kommt besondere Bedeutung zu, weil er mit der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zusammenfällt, in der die EU und andere Industrieländer ihre Ziele zur Begrenzung oder Reduzierung der Treibhausgasemissionen erfüllen müssen. 2012 startet die dritte Phase
Eine Tonne Kohlendioxid hat im Handelssystem einen marktabhängigen Wert und kann bei Nichtverwendung verkauft werden. Dadurch rechnet es sich wirtschaftlich, möglichst wenige Emissionen zu produzieren. Emissionen, die leicht abgebaut werden können, werden als Resultat schnell abgebaut, da sie nun Kosten verursachen. In den Emissionszertifikatehandel sollen immer mehr Industrien eingebunden werden, um die Reduktion ihres Co2-Ausstoßes zu unterstützen. Im Sommer 2008 einigten sich Rat und Parlament, die Fluggesellschaften ab 2012 in das Handelssystem einzubeziehen. Im Rahmen des Klimaschutz-Pakets wird über die dritte Phase von ETS entschieden, das weitere Industrien und weitere Treibhausgase in das System einbeziehen will, etwa die chemische Industrie und die Aluminiumproduktion. Ein Teil der Erlöse, den die Staaten durch die Ausgabe der Zertifikate erwirtschaften, soll in den Umwelt- und Klimaschutz fließen.
Klimaschutz zielt auf Verhaltensänderungen bei Verbrauchern und Unternehmen. Regelungen in diesem Bereich betreffen die Industriepolitik, die Verkehrspolitik wie die Außenbeziehungen, spielen mit in die Landwirtschaftspolitik und in die Technologieförderung. Überall dort, wo Emissionen entstehen, muss Klimaschutz ansetzen.
Daher kann der umfassende Emissionshandel nur ein Teil sein, andere Instrumente sind ebenso wichtig: Beispiele sind die Verordnungen über FCKW, die Erneuerbare Energie Richtlinie oder Richtlinie über Gebäudeenergieeffizienz. Die Autoindustrie soll verpflichtet werden, Neuwagen nur mit strengen Grenzwerten an Co2-Ausstoß zu produzieren. Darüber hinaus soll es für Industrien, Landwirtschaft und den privaten Verbrauch, die nicht im ETS-System erfasst sind, Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasen geben.
Technologieförderung
Klimaschutz muss auch immer gegen andere Interessen, insbesondere der Wirtschaft und ihrer Wettbewerbsfähigkeit abgewogen werden. Daher setzt die Kommission auf die Förderung neuer Technologien, die sowohl die Umweltziele realisieren als auch neue Investitionen und neue Märkte erschließen.
Der Europäische Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) will das Potenzial Europas in Sachen technologischer Entwicklung und Forschung besser nutzen, indem die Energieforschung in der EU finanziell besser ausgestattet und besser koordiniert wird. Die EU will ihre Ambitionen mit Blick auf Zukunftstechnologien verstärken, etwa was die Entwicklung von Offshore-Windkrafttechnologien, der Solartechnologie oder Biomassetechnologien der zweiten Generation betrifft.
Energiepolitik
Die Energiepolitik gehört nur teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten haben sich bisher gewehrt weit reichende Kompetenzen abzugeben. Die EU-Energiepolitik orientiert sich an den längerfristig ausgerichteten Energiezielen, die zunächst 1995 im " Weißbuch für eine Energiepolitik für die Europäische Union" festgelegt und später dann in das Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" (2000) übernommen wurden. In diesem Grünbuch werden drei Hauptziele genannt: Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit. Erst im Rahmen der Klimapolitik und einer entsprechenden Energiepolitik soll Energie im Vertrag von Lissabon erstmals ein eigenes Kapitel erhalten. Kern dieses Kapitels ist die Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Energiemarktes, vor allem hinsichtlich der Energieversorgung, der Förderung von Energieeffizienz und -einsparung sowie die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen.
Die Energiepolitik der Europäischen Union steht in engem Zusammenhang mit der Realisierung der Klimaschutzpolitik. In der im November 2008 vorgestellten Überprüfung der Energiestrategie bekräftigt die Kommission die Klimaschutzziele und nennt sie erste Priorität auch für die Energiepolitik. Daneben hat die Sicherstellung der Energiesicherheit in Europa eine wesentliche Bedeutung.
Der Fokus liegt zum einen auf der Energiesicherung, insbesondere durch eine verstärkte Nutzung heimischer Energiequellen. Die Kommission stellte auch einen Aktionsplan für Sicherheit und Solidarität im Energiebereich vor, der folgenden fünf Punkten besondere Aufmerksamkeit widmet:
- Energiediversifikation und Förderung der entsprechenden Infrastruktur
- Energiebezogene Außenbeziehungen
- Krisenreaktionsmechanismen auch im Hinblick auf Öl- und Gaspreise
- Energieeffizienz
- bessere Nutzung der eigenen Energieressourcen
Die Förderung von erneuerbarer Energie hilft nicht nur, die Co2-Emissionen zu reduzieren, sondern soll langfristig auch die Abhängigkeit von anderen kohlenstoffhaltigen Energieträgern reduzieren und so einen Beitrag zur Energiesicherheit liefern.
Als übergreifende Aufgabe der Maßnahmen zu den verschiedenen Arten der Energiegewinnung steht das Ziel eines ausgewogenen Energiemixes, der Abhängigkeiten nach außen reduziert.
Kohle
Als fester Brennstoff ein wichtiger Teil des Energiemixes, der seine besondere Bedeutung durch das Ziel der weiteren Reduzierung der Abhängigkeit von Erdöl erhält. Durch neue Technologien wie CCS (Carbon Capture and Storage, Abscheidung von Co2 und Speicherung) soll die Kohle auch klimaverträglich genutzt werden können. Die Förderung von CCS-Forschung und Erprobung ist daher ein wesentlicher Teil des Klimaschutz-Paketes.
Kernenergie
Kernenergie ist seit Tschernobyl eine umstrittene Energiequelle, die in den Mitgliedstaaten ganz unterschiedlich bewertet und eingesetzt wird. Trotz der Europäischen Atomgemeinschaft hat die Kommission nur sehr begrenzte Zuständigkeiten im Bereich der nuklearen Energie. So bleibt die Entscheidung über den Energiemix in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. In der überarbeiteten Energiestrategie unterstützt die Kommission jedoch die Kernenergie als eine kostenstabile Energieform mit geringem CO2-Ausstoß.
Erneuerbare Energien
Die Förderung erneuerbarer Energiequellen ist eine der zentralen Aufgaben der europäischen Energiepolitik. Bereits 1996 hat die Kommission mit einem Grünbuch eine Debatte über erneuerbare Energien, ihre Potenziale und ihre Hindernisse angestoßen. Aktuell ist in den Klimaschutzzielen ein Anteil von 20 Prozent bis 2020 an erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch der Union anvisiert. Ein Instrument der Förderung erneuerbarer Energiequellen ist beispielsweise das Programm "Intelligente Energie - Europa", das Teil des Rahmenprogramms für Wettbewerb und Innovation ist. 730 Millionen Euro Fördermittel können von 2007-2013 für intelligente Energie-Projekte abgerufen werden.
Energieeffizienz
Im Rahmen der Energiepolitik wird ein Schwerpunkt auf die Energieeffizienz und Energiesparen gelegt. Bereits seit 1992 gibt es eine Kennzeichungspflicht für Haushaltsgeräte nach ihrem Energieverbrauch. Im Jahre 2002 verabschiedeten der Rat und das Europäische Parlament eine Richtlinie, die Mindestanforderungen für die Energieeffizienz von Gebäuden festlegt.
Ein weiteres Instrument den Energiebedarf in Europa zu senken, ist eine gezielte Informations- und Aufklärungspolitik der Verbraucher zum Energiesparen. Hier sind es vor allem konkrete Anleitungen und einfache Hilfestellungen, die einen großen Effekt auf den Verbrauch haben können
Mehr Informationen bieten die Internetseiten der Kommission
Die Rolle des Europäischen Parlaments
In der Klima- und Energiepolitik hat das Europäische Parlament die Rolle des Mahners übernommen, indem es sich für strenge Regelungen und nachhaltige Entwicklung gegenüber kurzfristigen Lösungen einsetzt.
Klimawandel und Klimaschutz sind wichtige Themen im Europäischen Parlament. Um dieser dringlichen Herausforderung gerecht zu werden, hat es am 24. April 2007 einen nichtständigen Ausschuss zum Klimawandel gegründet, der die aktuelle Lage analysieren und bewerten sowie Vorschläge für eine integrierte Klimapolitik erarbeiten soll.
In der Klimapolitik unterstützt ein Großteil der Parlamentarier die weit reichenden Vorschläge der Kommission oder fordert teilweise noch strengere Vorschriften. Allerdings gibt es auch im Europäischen Parlament unterschiedliche Meinungen, beispielsweise bei den CO2-Grenzwerten für Neuwagen: Im Gegensatz zum Umweltausschuss hatte der Industrieausschuss sich für längere Übergangszeiten und weniger strenge Strafen ausgesprochen. Das Klima-Paket soll bis Ende 2008 verabschiedet werden. In der gesamten Legislaturperiode hat das Parlament immer wieder Veranstaltungen zum Diskussions- und Informationsaustausch über den Klimawandel initiiert.
Die Energiepolitik des Parlaments wird im Rahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie bearbeitet. Das Parlament hat sich wiederholt für ein eigenes Energie-Kapitel in den Verträgen ausgesprochen, das nun mit der Ratifizierung von Lissabon kommen wird.
Das Europäische Parlament unterstützt die Anstrengungen der Kommission für eine klimafreundlichere Energiepolitik. Wiederholt forderte es strengere Formulierungen und stärkere Kontrollen bei der Umsetzung, beispielsweise beim Anfang 2008 verabschiedeten Aktionsplan für Energieeffizienz.
Im Juni 2008 verabschiedete das Parlament das von der Kommission vorgeschlagene Energiepaket. Es sieht Reformen auf dem Energie-Binnenmarkt vor, die zu einer Entflechtung von Energieunternehmen führen und eine bessere Information der Verbraucher umsetzen, sowie mehr Unabhängigkeit für die Energieregulierungsbehörde bewirken.




















