Ziele

Um die Aufgaben in den unterschiedlichen Politikbereichen auszuführen, verfügt die Europäische Union über einen eigenen Haushalt. Ziel der Haushaltspolitik ist es, die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv und den politischen Zielen entsprechend zu nutzen sowie Planungssicherheit zu schaffen.

Politische Umsetzung

Der Ministerrat und das Europäische Parlament legen jährlich einen Haushaltsplan fest. Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und dauert bis zum 31. Dezember. Die Kommission verwaltet den Etat und trägt dafür Sorge, dass die Mittel ihren Bestimmungen nach ausgegeben werden, und zwar nach den dafür gültigen Regeln der Haushaltsordnung. Bisher wurde zwischen obligatorischen und nicht obligatorischen Maßnahmen unterschieden. Obligatorische Maßnahmen sind die Haushaltsposten, die sich zwingend aus vertraglichen Verpflichtungen ergeben, zum Beispiel der größte Teil der Ausgaben für die Agrarpolitik. Diese Zweiteilung wurde jedoch durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, aufgehoben. Am Ende des Haushaltsjahres prüft der Europäische Rechnungshof die ordnungsgemäße und effiziente Ausführung des Haushaltsplans. Auf der Basis des Berichts empfiehlt das Parlament der Kommission häufig effizienzsteigernde Maßnahmen und entscheidet, ob es der Kommission Entlastung über das Haushaltsjahr erteilt.

Zusätzlich wird alle sieben Jahre, meist in zähen Verhandlungen, die sogenannte finanzielle Vorausschau für die EU festgelegt. Dieses Instrument wurde mit dem Titel "mehrjähriger Finanzrahmen" im Vertrag von Lissabon verankert. Mit dem Finanzrahmen werden die Höchstgrenzen für Einnahmen und Ausgaben der EU über einen längeren Zeitraum definiert. Der laufende Finanzrahmen wurde 2006 beschlossen und reicht von 2007 bis 2013. Die Obergrenze des jährlichen EU-Budgets wurde darin auf 1,24 Prozent des Bruttonationaleinkommens aller EU-Staaten festgeschrieben. Die Ausgaben der EU fließen zum großen Teil wieder an die Mitgliedstaaten zurück, z. B. in Form von Strukturförderung für strukturschwache Regionen oder Unterstützungsleistungen für die Landwirtschaft. Im Jahr 2009 verfügte die EU über einen Jahreshaushalt von rund 133,8 Milliarden Euro, um ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Im Jahr 2010 beläuft sich der angenommene Haushaltsplan auf 141,5 Milliarden Euro.

Die Europäische Union erhebt keine eigenen Steuern, um Einnahmen zu erzielen. Stattdessen erhält sie ihre Eigenmittel aus vier verschiedenen Quellen:

- Zölle, die bei der Einfuhr von Gütern in den Binnenmarkt erhoben werden

- Agrarabschöpfungen auf Erzeugnisse, die aus Drittländern eingeführt werden

- Einnahmen aus den Mehrwertsteuern der Mitgliedstaaten: Da die Mehrwertsteuer in den EU-Staaten unterschiedlich ist, wird für jeden Staat eine "Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage" nach einheitlichem Verfahren errechnet. Davon erhält die EU derzeit 0,5 Prozent. Die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage darf 50 Prozent des Bruttosozialprodukts des betreffenden Landes nicht übersteigen.

- Anteil am Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten: Die EU erhält einen Anteil an der wirtschaftlichen Leistung der einzelnen Staaten während eines Jahres. Diese Einnahmequelle macht fast zwei Drittel der Gemeinschaftseinnahmen aus.

Der Haushalt der EU muss vollständig aus diesen Eigenmitteln finanziert werden, die EU darf keine Kredite aufnehmen.

Um einen Missbrauch der EU-Haushaltsmittel zu verhindern und die finanziellen Interessen der EU und ihrer Steuerzahler zu schützen, wurde 1999 ein unabhängiges Amt geschaffen: das Europäische Amt zur Betrugsbekämpfung, meist OLAF (Office Européen de Lutte Anti-Fraude) genannt. Zu den Aufgaben von OLAF gehört es, Betrug im Zollbereich aufzudecken und zu verfolgen, ebenso Missbrauch von Subventionen sowie Steuerhinterziehung (soweit sie sich auf den Gemeinschaftshaushalt auswirkt). Außerdem bekämpft OLAF Verstöße gegen Gesetze, die die finanziellen Interessen der Gemeinschaft schädigen, zum Beispiel Korruption. OLAF kann bei begründetem Verdacht Untersuchungen einleiten und ermitteln, sowohl in den Institutionen der EU als auch in den Mitgliedstaaten. Es arbeitet mit den zuständigen Behörden der EU-Staaten zusammen, mit den Betrugsbekämpfungsstellen der Weltbank und der Vereinten Nationen, mit Interpol und Europol.

Finanzrahmen 2007-2013 und Haushaltsjahr 2009

Auf der Grundlage des für die Jahre 2007-2013 vereinbarten Finanzrahmens sind für die Zukunft folgende Schwerpunkte der EU festgelegt: Eine nachhaltige Entwicklung, die Unionsbürgerschaft und die Rolle der EU als globaler Akteur. Konkret bedeutet das, die Wettbewerbsfähigkeit und somit den Wohlstand Europas zu verbessern, die Wirtschaft und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen zu fördern, den Begriff der Unionsbürgerschaft konkret auszugestalten sowie den Raum der Freiheit, des Rechts und der Sicherheit weiterzuentwickeln. Schließlich soll die EU in ihrer internationalen Rolle gestärkt werden.

2008 war das erste Jahr, in dem der größte Anteil des EU Haushalts, nämlich 45 % aller EU Ausgaben auf Maßnahmen zur Belebung des Wirtschaftswachstums und zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und interregionalen Zusammenhaltes in den 27 EU-Mitgliedstaaten entfiel.

EU-Haushalt 2010 in Zahlen:
Ausgabenschätzung nach EU-PolitikbereichenHaushalt 2010 (in Mrd. EUR)Veränderungen gegenüber 2009
 
Nachhaltiges Wachstum64,33,30%
Wettbewerbsfähigkeit 14,97,90%
Kohäsion 49,42,00%
Natürliche Ressourcen
(Umwelt, Agrarausgaben und Direktbeihilfen, Entwicklung des ländlichen Raums, Fischerei)59,55,40%
Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht1,710,50%
Freiheit, Sicherheit und Recht116,20%
Unionsbürgerschaft (inkl. Gesundheit, Verbraucherschutz)0,72,80%
Die EU als globaler Akteur8,10,50%
Verwaltung (EU-Institutionen)7,93,80%
Insgesamt 141,53,60%

(Quelle: Europäische Gemeinschaften, 2009)

Die Rolle des Parlaments

Das Parlament bildet zusammen mit dem Rat die Haushaltsbehörde der Europäischen Union. Das Haushaltsverfahren beginnt mit der Vorlage eines Vorentwurfs für den Haushaltsplan von Seiten der Kommission. Das Europäische Parlament und der Rat der Finanzminister beraten den Entwurf in zwei Lesungen, ändern ihn, wo sie es für nötig halten und stellen gemeinsam den Haushaltsplan auf. Waren in diesem Prozess die Rechte des Parlaments bisher bei den sogenannten "obligatorischen Ausgaben" beschränkt, so hat die Aufhebung dieser Unterscheidung durch den Lissabonner Vertrag die Rechte des Europäischen Parlaments erheblich erweitert. Das Parlament entscheidet nun gleichberechtigt mit dem Rat über alle Haushaltsposten. Am Ende des Haushaltsverfahrens müssen beide Organe dem Gesamthaushaltsplan zustimmen, damit er wirksam wird. Auch die mehrjährige Finanzplanung der EU bedarf der Zustimmung des Parlaments. Die Finanzielle Vorausschau wird vom Parlament, dem Rat und der Kommission einvernehmlich festgelegt.

Das Parlament hat durch sein Budgetrecht entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung der EU-Politik, den es in der Vergangenheit intensiv genutzt hat. Zum Beispiel ist auf Initiative des Parlaments im Jahr 2002 der "Solidaritätsfonds" mit einer Milliarde Euro ausgestattet worden, doppelt so viel, wie vom Rat ursprünglich vorgeschlagen. Mit diesem Geld kann die EU bei schweren Naturkatastrophen in den Mitgliedsstaaten, wie etwa Überschwemmungen, zur Hilfe kommen. Grundsätzlich setzt sich das Parlament dafür ein, dass die Union ausreichende Mittel erhält, um die ständig wachsenden Aufgaben zu bewältigen.

Außerdem hat das Parlament eine wichtige Rolle bei der Haushaltskontrolle. Zusammen mit der Entlastung der Kommission am Ende des Haushaltsjahres macht das Parlament Empfehlungen zur Verbesserung der Ausführung des nächsten Haushaltsplans. Ende 1998 hat das Europäische Parlament von seinem Recht Gebrauch gemacht und der Kommission die Entlastung für den Haushalt 1996 verweigert. Auch die Einrichtung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) geht auf eine Initiative des Europäischen Parlaments zurück.

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