Außenpolitik - Europa und die Welt

  • Ziele

    Europa muss seiner Rolle als "Global Player" gerecht werden, damit Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in der EU aufrechterhalten werden können. In einer globalisierten Welt können Probleme wie Sicherheit der Energieversorgung, Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit oder Terrorismus nicht von einem Land allein bewältigt werden. Sie bedürfen vielmehr einer Lösung, die nur von der EU mit vereinten Kräften geboten werden kann. Durch das gemeinsame Handeln in der Außen- und Sicherheitspolitik wollen die EU-Mitgliedstaaten die Werte, die grundlegenden Interessen, die Sicherheit, die Unabhängigkeit und die Unversehrtheit der Union wahren. Dabei folget die EU folgenden Grundsätzen und Zielen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Wahrung des Friedens und die Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht.

    Politische Umsetzung

    Seit ihrer Gründung in den 50er Jahren hat die Europäische Union durch eine gemeinsame Handelspolitik, durch Entwicklungshilfe und durch formale Handels- und Kooperationsabkommen mit einzelnen Ländern oder regionalen Zusammenschlüssen ihre Beziehungen zur übrigen Welt ausgebaut.
    Die EU hat in den 70er Jahren begonnen Bedürftigen weltweit humanitäre Hilfe zu leisten. Seit 1993 hat sie im Rahmen des Maastrichter Vertrags eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) entwickelt, damit sie gemeinsame Maßnahmen ergreifen kann, wenn es um die Interessen der EU insgesamt geht. Die Verteidigungspolitik ist ein zunehmend wichtiger Aspekt der GASP, und die EU bemüht sich um die Förderung und Aufrechterhaltung der Stabilität in der gesamten Welt. Bei der Behandlung von Themen wie Terrorismus, internationale organisierte Kriminalität, Drogenhandel, illegale Einwanderung und bei globalen Fragen wie der Umweltproblematik arbeitet die EU auch mit anderen Ländern und internationalen Organisationen eng zusammen.
    Die gemeinsame Handelspolitik der EU vollzieht sich auf zwei Ebenen. Zum einen beteiligt sich die Europäische Union innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) aktiv an der Aufstellung von Regeln für das multilaterale Welthandelssystem. Zum anderen handelt die EU mit Ländern oder regionalen Zusammenschlüssen ihre eigenen bilateralen Handelsabkommen aus.

    Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, ist Schluss mit der bisherigen Praxis der EU-Außenpolitik. Bisher gab es Bereiche, in denen der Rat und sein Hoher Beauftragter federführend für die politisch-diplomatischen Beziehungen und sicherheitspolitische Missionen waren, während gleichzeitig auch die EU-Kommission international in Erscheinung trat und die EU nach außen repräsentierte - unter anderem durch mehr als 130 diplomatische Vertretungen bei internationalen Organisationen und Drittstaaten.  Den Partnern in aller Welt war daher nicht immer klar, wer für was zuständig ist.

    Rechtspersönlichkeit

    Mit dem Vertrag von Lissabon erhält die Europäische Union Rechtspersönlichkeit. Damit kann sie internationale Abkommen abschließen und internationalen Organisationen beitreten. Damit kann die EU als Partner für Drittländer und internationale Organisationen greifbarer werden.

    Die Europäische Union erhält ein außenpolitisches "Gesicht"

    Durch den Vertrag von Lissabon kann Europa in den Beziehungen zu seinen  internationalen Partnern mit einer Stimme sprechen, wobei die besonderen  außenpolitischen Interessen der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben sollen.
    Die Union bekommt einen Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, einen "EU-Außenminister". Dieser leitet den Rat der Außenminister und ist gleichzeitig Vize-Präsident der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament entscheidet über die Ernennung insofern mit als dass es die Nominierung der gesamten Kommission bestätigen muss.
    Als erste Hohe Repräsentantin für Außen- und Sicherheitspolitik ist von den EU-Mitgliedsstaaten die Britin Catherine Ashton bestimmt worden.
    Zusammen mit dem neuen Präsidenten des Europäischen Rates, Herman van Rompuy und dem Kommissionspräsidenten, José Manuel Barroso, wird sie die außenpolitische Kontinuität der Union sicherstellen.

    Der neue Europäische Auswärtige Dienst (EAD) soll den "EU-Außenminister" in seiner Arbeit unterstützen. Der EAD soll aus Beamten der EU-Kommission, des Ministerrates und aus Diplomaten der Mitgliedsstaaten aufgebaut werden und voraussichtlich rund 5.000 Mitarbeiter umfassen. Über die genaue Organisation und Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes entscheidet der Rat, auf der Basis eines Vorschlags des Hohen Vertreters, nach Anhörung des Parlaments und nach Zustimmung der Kommission.
    Die Europaabgeordneten bestehen darauf, dass der geplante Europäische Auswärtige Dienst in die Strukturen der Kommission eingegliedert und durch den EU-Haushalt finanziert wird. Dadurch würde der EAD der demokratischen Überprüfung des EP unterliegen.

    Wie bisher bestimmt der Europäische Rat "die strategischen Interessen der Union und legt die Ziele und die allgemeinen Leitlinien der GASP fest". Der Rat der EU (Ministerrat) gestaltet auf dieser Grundlage die GASP und "fasst die für die Festlegung und Durchführung der GASP erforderlichen Beschlüsse".

    Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)

    Bei der Bestimmung der Rolle der EU in der Welt geht der Vertrag von Lissabon auch auf die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (bisher Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik genannt) ein, die zum untrennbaren Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erklärt wurde. Nach dem sog. Solidaritätsklausel handeln die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam und solidarisch, wenn ein Mitgliedstaat Opfer eines terroristischen Anschlags oder einer Naturkatastrophe bzw. einer vom Menschen verursachten Katastrophe wird. Dasselbe gilt im Falle von Problemen im Energiebereich.
    Außerdem erhält die EU mehr Kompetenzen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht, wodurch ihre Fähigkeit zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung erheblich gestärkt wird. Der bisherige Entscheidungsfindungsprozess durch Zusammenarbeit der Regierungen der Mitgliedstaaten bleibt durch den Reformvertrag im Bereich der GSVP unverändert. Alle wichtigen verteidigungspolitischen Entscheidungen können nach wie vor nur einstimmig, also mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten getroffen werden.

    Die so genannten "Petersberg-Aufgaben" erlauben es den EU-Mitgliedstaaten militärische Einsätze zu beschließen, z.B. für humanitäre sowie Friedensmissionen in Krisengebieten. Die Petersberg-Aufgaben wurden nach einer Vereinbarung der Westeuropäischen Union auf dem Petersberg in Bonn im Jahr 1992 benannt. Um unmittelbar handlungsfähig zu sein, haben die Mitgliedstaaten sog. schnelle Eingreiftruppen aufgestellt. Diese wurden durch die sog. EU Battlegroups (EU-Kampfgruppen) abgelöst, was der Rat im Rahmen der Erfüllung des sog. "Headline Goals 2010" im Juni 2004 beschlossen hat: Die EU Battlegroups sollen innerhalb von 10 Tagen einsatzbereit und nach weiteren 5 Tagen im entsprechenden Einsatzland sein. Um diese Kurzfristigkeit gewährleisten zu können, werden jeweils zwei Battlegroups (mit jeweils ca. 1500 Mann) für einen Zeitraum von sechs Monaten in Bereitschaft gehalten. Seit 2003 hat es mehr als 20 Operationen gegeben (westlicher Balkan, Naher Osten, Afrika, Afghanistan, Südkaukasus).

    Der Vertrag von Lissabon ermöglicht erstmals eine engere militärische Kooperation einzelner Mitgliedstaaten im Rahmen der EU. Kernziel dieser neu geschaffenen Möglichkeit ist die Verbesserung der militärischen Handlungsfähigkeit bei Krisenmanagement-Einsätzen: Eine Reihe von Mitgliedstaaten, die sich dazu bereit erklären und über die erforderlichen Kapazitäten verfügen, können Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung sowie Aufgaben zur Erhaltung des Friedens durchführen. Kein Mitgliedstaat kann dazu gezwungen werden an solchen militärischen Operationen teilzunehmen.

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    Humanitäre Hilfe / Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union

    Die Europäische Union spielt heute weltweit eine führende Rolle, etwa bei der Entwicklungs- und der Nothilfe nach Naturkatastrophen. Sie stellt nahezu 60% aller Entwicklungshilfe weltweit bereit.
    Mit dem Vertrag von Lissabon wird zum ersten Mal eine besondere Rechtsgrundlage für humanitäre Hilfe geschaffen. Dies bedeutet, dass die Entwicklungspolitik als eigenständige Politik und nicht als "Anhängsel" der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik betrachtet wird. Hauptziele der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union sind die Verringerung und schließlich die Beseitigung der Armut. Ferner wird die Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe erwogen.
    Bei dringend benötigten Finanzhilfen wird der Rat künftig mit qualifizierter Mehrheit über Vorschläge der Kommission abstimmen. So sollen Finanzhilfen in Zukunft schneller fließen können.
    Im Vertrag von Lissabon werden Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe als "Bereiche paralleler Zuständigkeit" klassifiziert: dies bedeutet, dass die Union eine unabhängige Politik betreibt, durch die weder einzelne Mitgliedstaaten in der Ausübung ihrer Zuständigkeiten behindert werden, noch die Politik der Union als reine Ergänzung zu derjenigen der Mitgliedstaaten fungiert.

    Die Rolle des Parlaments

    Zukünftig bedürfen alle internationalen Abkommen, die die EU abschließt - einschließlich der Handelsabkommen - der Zustimmung der Europa-Abgeordneten. Dies gilt auch für Beitrittsverträge mit Ländern, die Mitglied der EU werden sollen.

    Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hört das Europäische Parlament regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der GASP und der GSVP an und unterrichtet es über die Entwicklung der Politik in diesen Bereichen. Er achtet darauf, dass die Auffassung des Europäischen Parlaments "gebührend berücksichtigt" wird. Sonderbeauftragte des Rates können zur Unterrichtung des Europäischen Parlaments mit herangezogen werden. Das Europäische Parlament kann Anfragen oder Empfehlungen an den Rat und den Hohen Vertreter richten. Zweimal jährlich führt es eine Aussprache über die Fortschritte bei der Durchführung der GASP, einschließlich der GSVP.

    Die interparlamentarischen Delegationen sind ein wichtiges Instrument des Parlaments, um den direkten Dialog mit anderen Ländern zu pflegen.
    Zuständig für alle Fragen der Außenpolitik und auch federführend in Sachen Erweiterung ist der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten. Dieser Ausschuss hat zwei Unterausschüsse, die sich auf zwei Schwerpunkte des parlamentarischen Engagements konzentrieren können: den Unterausschuss Menschenrechte und den Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung.

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