Feld und Vieh - die europäische Politik für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

  • Ziele

    Die Europäische Union handelt in der Agrarpolitik gemeinsam. Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik der Union ist es, die Produktivität der Landwirtschaft zu fördern, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, die Märkte zu stabilisieren und die Versorgung mit hochwertigen Nahrungsmitteln zu vernünftigen Preisen sicherzustellen.

    Politische Umsetzung

    Vor 50 Jahren, als die Gründungsmitglieder der EU gerade mehr als ein Jahrzehnt der Nahrungsmittelknappheit hinter sich hatten, begann die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Zentrales Instrument dieser Politik sind die sog. Agrarmarktordnungen: Mit diesen Ordnungen greift die Gemeinschaft lenkend in den Agrarmarkt ein, um die Preise zu stabilisieren und die europäischen Landwirte zu unterstützen. Daneben fördert die Union Strukturreformen in der Landwirtschaft und in den ländlichen Gebieten. Finanziert werden diese Maßnahmen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

    Die Agrarpolitik der EU hat sich seit ihrer Entstehung sehr verändert. Zunächst stand im Vordergrund das Ziel, die Selbstversorgung mit den wichtigsten Agrarerzeugnissen zu gewährleisten. Die Europäische Gemeinschaft stützte die Agrarpreise auf dem gemeinsamen Markt, u  .a. durch den Aufkauf überschüssiger Mengen, subventionierte Agrarexporte und erschwerte den Zugang für Agrarprodukte aus anderen Ländern zum europäischen Binnenmarkt. Diese Politik hat im Laufe der Zeit zu einer erheblichen Überproduktion in Europa geführt.

    Daher wurde die gemeinsame Landwirtschaftspolitik mehrfach reformiert. Die Grundzüge der jüngsten Reformen wurden im Juni 2003 verabschiedet. Um die Landwirte zu unterstützen, ohne Überproduktion zu begünstigen, hat sich das Instrument der Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe durchgesetzt, die weitgehend von der Produktion entkoppelt werden. Diese Direktzahlungen sind an die Erfüllung bestimmter Auflagen wie zum Beispiel zum Umweltschutz, zur Nahrungsmittelsicherheit, zum Tier- und Pflanzenschutz, zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen im guten agronomischen Zustand oder zur Landschaftspflege geknüpft. Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Haushalt sank von 70% der Ausgaben im Jahre 1995 auf 34,9 % in den Jahren der Haushaltsperiode 2007-2013.

    Durch die Reform hat sich die EU-Agrarpolitik auch auf die Erweiterungen von 15 auf 25 bzw. 27 Mitgliedstaaten eingestellt, mit der die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe in der EU im Mai 2004 um 55 % und im Januar 2007 um weitere 53 % zunahm. Darüber hinaus waren die Reformen auch erforderlich, weil sich die EU auf internationaler Ebene zu einer Liberalisierung in der Landwirtschaft verpflichtet hat. Die EU hat bereits große Anstrengungen unternommen, um die Agrarpolitik transparenter und weniger handelsverzerrend zu machen - hauptsächlich, indem sie rund zwei Drittel der Zahlungen an Landwirte von der produzierten Menge abgekoppelt hat. Eine weitere Öffnung des EU-Agrarmarktes ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen in der Welthandelsorganisation.

    Außerdem verfolgt die EU heute unter dem Stichwort "ländliche Entwicklung" einen integrierten Ansatz, der alle bisherigen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zusammenfasst. Neben den Marktordnungen sind die europäischen Fördermaßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums zur zweiten Säule der Europäischen Landwirtschaftspolitik geworden. Die EU fördert die Wettbewerbsfähigkeit, den Schutz der Umwelt sowie des ländlichen Kulturerbes und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft zur Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten.

    Ein weiteres Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern sichere und hochwertige Nahrungsmittel zu garantieren. So ist die EU um einen hohen Standard im Veterinär- und Pflanzenschutzrecht, Tierschutz und bei der Nahrungsmittelhygiene vom Landwirtschaftsbetrieb bis zum Verbraucher bemüht. Außerdem fördert die EU die Herstellung von - international wettbewerbsfähigen - Qualitätsprodukten durch innovative Maßnahmen in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung sowie den Gebrauch freiwilliger Gütezeichen, z.B. für ökologisch/biologisch erzeugte Nahrungsmittel. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mit Sitz in Parma erstellt unabhängige Gutachten und berät nationale Behörden in Fragen der Lebensmittelsicherheit.

    In den Bemühungen um Straffung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde im Herbst 2007 eine einheitliche gemeinsame Marktorganisation (GMO) für sämtliche landwirtschaftliche Erzeugnisse geschaffen. Diese ersetzte im Laufe des Jahres 2008 insgesamt 50 Rechtsverordnungen in den verschiedenen landwirtschaftlichen Sektoren.

    Die neuesten Entwicklungen in der Landwirtschaftspolitik werden unter dem Begriff "Gesundheitscheck" zusammengefasst: eine Reihe von Maßnahmen, die 2008 von den EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen wurden. Die Gemeinsame Agrarpolitik musste für neue Herausforderungen und Chancen fit gemacht werden, zum Beispiel für den Klimawandel, das Wassermanagement oder den steigenden Bedarf an Bioenergien.  

    Mit dem Gesundheitscheck wird die Landwirtschaftspolitik modernisiert, vereinfacht und gestrafft. Landwirten werden weniger Einschränkungen auferlegt, sodass sie besser auf Marktsignale reagieren und sich neuen Situationen stellen können. So wurde zum Beispiel die Auflage gestrichen, 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche brach liegen zu lassen; die Milchquoten werden zurzeit stufenweise abgebaut und bis zum Jahr 2015 vollständig abgeschafft. Im Falle von untragbar niedrigen Nahrungsmittelpreisen sind Marktinterventionen, d. h. der Aufkauf von Überschüssen durch die Europäische Union, als Sicherheitsmaßnahme vorgesehen. Überdies werden die Direktzahlungen an Landwirte gesenkt und die Gelder fließen in einen Fonds für die Entwicklung ländlicher Regionen.

    Die Kommission will im Herbst 2010 ein Grünbuch vorlegen, in dem sie ihre Pläne zu umfassender Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik darlegt. Die meisten Beschlüsse, z.B. über Agrarbeihilfen, laufen im Jahr 2013 aus. Die Verhandlungen über den Haushaltsplan 2013-2020 werden diese Reform maßgeblich beeinflussen. Wegen der steigenden Nahrungsmittelpreise und der großen Schwankungen bei den Agrarpreisen infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise konzentriert sich die Debatte nun verstärkt auf die Bedeutung der Rolle der Landwirtschaftspolitik für die weltweite Nahrungsmittelsicherheit. Auch der gesteigerte Wettbewerb durch Biokraftstoffe wird ein zentrales Thema sein.

    Die Rolle des Parlaments

    Mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages am 1. Dezember 2009 steht nun das Europäische Parlament in der Landwirtschaftspolitik auf einer Augenhöhe mit dem Ministerrat: statt des bisher geltenden Anhörungsrechts des Europäischen Parlaments kommt zukünftig das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (bisher "Mitentscheidungsverfahren" genannt) zur Anwendung. Im Jahr 2013 wird eine wichtige Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik erwartet, bei der der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Europäischen Parlament eine wichtige Rolle spielen wird.

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