Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde 2001 auf der Grundlage von Artikel 286 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft geschaffen. Der Datenschutzbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Maßgeblich ist dabei nicht zuletzt das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten, wie es in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert ist.

Der Datenschutzbeauftragte und der stellvertretende Datenschutzbeauftragte werden vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union für fünf Jahre mit der Option auf Verlängerung ernannt. Der Datenschutzbeauftragte ist bei seiner Tätigkeit völlig unabhängig und darf keinerlei Weisungen einholen oder entgegennehmen. Im Jahr 2004 wurde Peter Hustinx zum Europäischen Datenschutzbeauftragten ernannt. Stellvertretender Datenschutzbeauftragter ist Joaquin Bayo Delgado.

Der Datenschutzbeauftragte wird von einem Sekretariat unterstützt. Jedes Jahr veröffentlicht er einen Jahresbericht über seine Tätigkeit. Der Bericht wird an die wichtigsten Einrichtungen der EU geschickt und kann vom Europäischen Parlament erörtert werden.

Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass ihr Recht auf Datenschutz durch den Missbrauch Ihrer personenbezogenen Daten durch ein Organ oder eine Einrichtung der Gemeinschaft verletzt wurde, können Sie beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen. Wenn der Beauftragte nach Prüfung Ihrer Eingabe eine Verletzung feststellt, so kann er beispielsweise das anweisen, Ihre widerrechtlich verarbeiteten personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu sperren, zu löschen oder zu vernichten. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, den Gerichtshof anzurufen.

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