Organe und Institutionen - ein Überblick
Die Organe
Die Mitgliedsstaaten haben in der Europäischen Union einen Teil ihrer Hoheitsrechte an selbständige Institutionen delegiert, welche die gemeinschaftlichen, die nationalen und die Bürgerinteressen vertreten. Insgesamt gibt es laut dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) sieben Organe:
- Das Europäische Parlament
- Der Europäische Rat
- Der Rat (Ministerrat)
- Die Europäische Kommission
- Der Europäische Gerichtshof
- Die Europäische Zentralbank
- Der Europäische Rechnungshof
Weitere Institutionen der EU
Neben den offiziellen Organen gibt es in der EU eine Reihe weiterer Gremien, die an der Gestaltung und Umsetzung der europäischen Politik beteiligt sind. Zu den wichtigsten zählen:
Beratende Gremien im Gesetzgebungsprozess:
- der Wirtschafts- und Sozialausschuss als Vertretung zivilgesellschaftlicher Interessen
- der Ausschuss der Regionen als Vertretung kommunaler und regionaler Strukturen
Ein Finanzinstitut:
Einrichtungen, die sich primär dem Schutz der Bürgerrechte widmen:
- der Europäische Bürgerbeauftragte, der sich als Ombudsmann unmittelbar der Probleme der Bürgerinnen und Bürger annimmt
- der Europäische Datenschutzbeauftragte (European Data Protection Supervisor, EDPS), der dafür sorgt, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Privatsphäre schützen.




















