Die Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament

Der Mitgliedsstaat, der den Vorsitz im Rat führt, ist unter anderem auch für die Beziehungen zwischen dem Rat und den anderen Institutionen der Europäischen Union verantwortlich. Dabei sind Kommission und Europäisches Parlament natürlich von besonderer Bedeutung. Vor allem die Stellung des Parlaments ist in den inzwischen 55 Jahren seines Bestehens immer wichtiger geworden, daher müssen auch die jeweiligen Ratsvorsitzenden immer mehr ins Gespräch mit dem Parlament finden.

Das Europäische Parlament als Ko-Gesetzgeber

Durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza wurde vor allem das Mitentscheidungsverfahren, bei dem das Europäische Parlament neben dem Rat gleichberechtigter Partner im Gesetzgebungsverfahren ist, ausgebaut. Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Mitentscheidungsverfahren zum "ordentlichen Gesetzgebungsverfahren". Außerdem wurde der Anwendungsbereich dieses Verfahrens von ehemals 45 auf fast die doppelte Anzahl von Handlungsermächtigungen ausgedehnt. Damit wurde dem Parlament noch mehr Einfluss verliehen. Auch vor diesem Hintergrund ist die Ratspräsidentschaft dazu verpflichtet, die Beziehung zum Parlament zu pflegen, dessen Positionen ernst zu nehmen und in die Diskussionen des Rates mit einzubringen.

 

Berichterstattung, Verhandlungen und Kompromisse

Am Beginn ihrer Amtszeit legt die Regierung, die den Vorsitz übernommen hat, einen Arbeitsplan für die kommenden sechs Monate vor. Dieser ist am Achtzehnmonatsprogramm der Trioratspräsidentschaft ausgerichtet. Während der Amtszeit ist die Ratspräsidentschaft dazu verpflichtet, das Parlament über die Inhalte und Ergebnisse von Ratssitzungen zu informieren. In der Regel geschieht dies mindestens einmal im Monat während der Straßburger Plenarsitzung. Darüber hinaus werden die Minister der vorsitzenden Regierung auch regelmäßig zu Fragestunden ins Parlament eingeladen.

Vor allem kommt der Ratspräsidentschaft auch die Aufgabe zu, mögliche Verhandlungen zwischen Parlament und Rat über legislative Vorhaben zu leiten. Wenn etwa zu einem Gesetzesvorhaben im Rahmen der Mitentscheidung auch nach der 2. Lesung zwischen Rat und Parlament kein Konsens gefunden wurde, beruft die Ratspräsidentschaft in Abstimmung mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments den Vermittlungsausschuss ein, der paritätisch aus Mitgliedern des Parlaments und des Rates besetzt ist. Jeweils am Ende der Amtszeit muss die Ratspräsidentschaft dem Parlament einen Bericht über die geleistete Arbeit vorlegen.

EU-Abgeordnete in Berlin

Die Beziehung zwischen Parlament und Ratspräsidentschaft ist insgesamt durch eine große Kommunikationsbereitschaft gekennzeichnet. So werden bereits vor Beginn der Amtszeit die Kontakte zwischen dem betreffenden Mitgliedsland und dem Europäischen Parlament intensiviert. Dazu reisen zum Beispiel Ausschüsse des Parlaments in die betreffenden Staaten und tauschen sich mit der Regierung und ihren Kollegen aus den nationalen Parlamenten über das Programm der Präsidentschaft und die jeweiligen Positionen aus.

Vor Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 besuchten Delegationen des Auswärtigen Ausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie des Haushaltsausschusses Berlin. Im Vorfeld der deutschen Ratspräsidentschaft, im Dezember 2006, kam die Konferenz der Präsidenten, die aus den Fraktionsvorsitzenden und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments besteht, für hochrangige Gespräche in die deutsche Hauptstadt.