Donnerstag, 11. November 2010

EU Energieprojekte

Nicht ausgegebene EU-Mittel sollen saubere und effiziente Energieprojekte unterstützen

Am Donnerstag hat das Parlament für die Schaffung eines neuen Finanzierungsinstrumentes gestimmt, aus dem 146 Millionen Euro nicht gebundener EU-Mittel für Projekte im Bereich der Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie bereitgestellt werden sollen.

Die Änderung der Verordnung über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (EERP) wird nicht ausgegebene Gelder einem neuen Finanzierungsinstrument (Fazilität) zuweisen, um unter anderem folgende Projekte zu finanzieren:

• Renovierungen öffentlicher und privater Gebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zum Wechsel auf regenerative Energiequellen,
• Bau von Kraft-Wärme-Kopplungssystemen (KWK), die mit regenerativen Energiequellen betrieben werden, mit Verbindungsnetzen und ihrer Integration in Stromnetze,
• saubere städtische Verkehrsmittel mit Schwerpunkt bei Elektrofahrzeugen und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen,
• lokale Infrastrukturen, einschließlich effizienter Straßenbeleuchtung, Problemlösungen für die Speicherung von Strom, intelligente Messsysteme und intelligente Netze.

Der Fonds wird vornehmlich dazu eingesetzt, lokale und regionale Behörden bei der Aufstellung solcher Projekte zu unterstützen. Dabei soll wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit nachgewiesen werden, damit eine Rückzahlung der aus der Fazilität bereitgestellten Investitionsmittel sichergestellt ist. Die Gesamtsumme von 146, 34 Mio. Euro wird vom 1. Januar 2011 an erhältlich sein und muss bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden.

Unterstützungen aus dem Fonds können in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und andere Finanzprodukte erfolgen. Bis zu 15 % der Mittel können eingesetzt werden, um Behörden technische Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten zu gewährleisten. Geographische Ausgewogenheit soll ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Projekte sein.

Hintergrundinformationen

Das 2009 gestartete EERP zielt auf Konjunkturbelebung durch Unterstützung von Energieprojekten ab. Dies sind unter anderem grenzübergreifende Verbindungsleitungen für Gas und Strom, Offshore-Windenergieprojekte, aber auch Projekte im Bereich Kohlenstoffabscheidung und - speicherung (CCS). Im Jahr 2010 wurden insgesamt 3,98 Milliarden Euro für solche Vorhaben zweckgebunden.

Das Parlament versuchte, Vorhaben im Bereich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien in das von der Kommission vorgeschlagene Konjunkturprogramm mit einzubeziehen. Die Kommission versprach, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu berücksichtigen und bis 2010 nicht ausgegebene Mittel darauf zu verwenden. Die Änderung der Verordnung schafft hierfür eine Rechtsgrundlage. Anderenfalls würde das Geld wieder in die nationalen Haushalte zurückfließen.

Nächste Schritte

Die Gesetzgebung muss noch vor Ende 2010 vom Rat formell verabschiedet werden. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs angesichts der Wirtschaftskrise sollte sie unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Das Parlament hat dem Änderungsantrag mit 582 Ja-Stimmen und 27 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen