Staatliche Kohlebeihilfen
Parlament fordert staatliche Kohlebeihilfen bis 2018
Die Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke wird nicht zu einer Verringerung der CO2-Emissionen führen, sondern erhebliche und ernste soziale Folgen haben, argumentieren die Abgeordneten. Die vom Parlament angenommene Entschließung sieht eine Fristverlängerung für die Laufzeit von Steinkohlebergwerken bis zum 31. Dezember 2018 vor.
Schlüsselfrage in den Diskussionen im Plenum war die Frist für die Schließung der Bergwerke. Die Abgeordneten bewerten die von der Kommission vorgeschlagene Frist (1. Oktober 2014) als willkürlich. Die Frist bis zum Jahr 2018 soll eine sozialverträgliche Regelung ohne Massenentlassungen für mehrere Mitgliedsländer gewährleisten, so im Textlaut der Meinung des Parlaments.
Obwohl das Parlament hierbei nur eine beratende Funktion einnimmt, ist dies ein starkes politisches Signal an den Rat, dass die Verlängerung staatlicher Beihilfen absolut unumgänglich ist. Die Zukunft von etwa 100 000 Arbeitern im Kohlesektor und der damit verbundenen Wirtschaftszweige hängt davon ab.
Neben der Fristverlängerung hat das Parlament den Betrag erhöht, der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat insgesamt im Rahmen einer Stilllegungsbeihilfe gewährt werden kann. Gleichzeitig betonen sie, dass diese Summen eine abnehmende Tendenz aufweisen müssen.
Steinkohlebergwerke müssen nach den Vorgaben des Stilllegungsplans definitiv geschlossen werden, sofern sie nicht bis zum Fristende wettbewerbsfähig sind und vorausgesetzt, dass der Energiebedarf der Union ihre Weiterführung nicht erforderlich macht.
Die Abgeordneten schlagen weiterhin vor, dass staatliche Beihilfen die Kosten für Forschung und Investitionen in Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen der Steinkohle abdecken können.
Nächste Schritte
Der Rat wird voraussichtlich mit der Annahme der Verordnung am 10. Dezember eine Entscheidung treffen. Diese Verordnung wird dann die "Kohleverordnung" ersetzen, die am 31. Dezember 2010 außer Kraft tritt.
Hintergrundinformationen
Dieser Vorschlag für eine Verordnung wird es Mitgliedstaaten erlauben, eindeutig degressive Betriebsbeihilfen zur Unterstützung zuzusichern, die auf eine Deckung der Verluste aus der laufenden Produktion abzielen, solange diese Hilfen eine ordentliche Abwicklung der Tätigkeiten im Rahmen eines präzisen Stilllegungsplans begleiten. Dies würde ein allmähliches Auslaufen der Betriebsbeihilfen über eine maximale Dauer von 10 Jahren bedeuten.
Es ist Mitgliedstaaten erlaubt, Hilfen für außergewöhnliche Kosten zuzusichern, wie etwa die Kosten sozialer und ökologischer Folgen in Verbindung mit der Schließung von Kohlebergwerken, wie etwa Kosten für staatliche Beihilfen für Sozialleistungen sowie Kosten, die durch die ökologische Sanierung der ehemaligen Bergwerke entstehen.




















