Resolution zum EU-Bürgerbeauftragten
Europäischer Bürgerbeauftragter sichert Vertrauen der Bürger in die EU
Transparenz und Zugang zu Informationen über die Tätigkeiten der EU-Verwaltungsstellen sind entscheidend für das beständige Vertrauen der Bürger in die EU-Institutionen, heißt es in einer am Donnerstag verabschiedeten Entschließung. Die Kommission muss in vollem Umfang mit dem Bürgerbeauftragten zusammenarbeiten, insbesondere um Zugang zu Dokumenten zu gewähren, meinen die Abgeordneten. Andernfalls muss sie Sanktionen in Kauf nehmen.
Die häufigsten Formen von Missständen in der Verwaltungstätigkeit, die vom Bürgerbeauftragten 2009 aufgedeckt wurden, betreffen fehlende Transparenz, einschließlich Verweigerung von Informationen (in 36 % der Untersuchungen), Ungerechtigkeit oder Machtmissbrauch (14 %), vermeidbare Verzögerungen (13 %), Verfahrensmängel (13 %), Nachlässigkeit (6 %) sowie das Versäumnis der Kommission, ihren Pflichten als Hüterin der Verträge nachzukommen (6 %).
Gütliche Einigungen nehmen zu
Die von Mariya NEDELCHEVA (EVP, Bulgarien) vorgelegte Entschließung hebt positiv hervor, dass in 56 % der 318 Fälle, die 2009 vom Bürgerbeauftragten abgeschlossen wurden, die betroffene Einrichtung eine gütliche Einigung akzeptierte oder das Problem löste. 2008 war dies nur in 36 % der Fälle möglich.
Gute Verwaltungsführung: ein Grundrecht
Die Entschließung hebt hervor, dass durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Charta der Grundrechte, die von nun an rechtsverbindlich ist, das Recht auf eine gute Verwaltungsführung zu den Grundrechten der EU-Bürger zählt. Die Abgeordneten wiederholen außerdem, dass der Vertrag von Lissabon die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie auf die Tätigkeit des Europäischen Rates ausweitet.
Ein Fünftel der Beschwerden zulässig
In 2009 registrierte der Bürgerbeauftragte 3098 Beschwerden. 23 % der Beschwerden (727) fielen in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten. Dies ist fast genau derselbe Prozentsatz wie 2008 (802 zulässige Beschwerden von insgesamt 3406). Deutschland führte mit 413 registrierten Beschwerden die Liste an. Das Parlament regt den Bürgerbeauftragten an, seine Bemühungen fortzusetzen, um die europäischen Bürger über Aufgaben und Grenzen seiner Befugnisse zu unterrichten.
Ein Beispiel für schlechte Verwaltungsführung: Kommission - Porsche AG
Das Parlament hat auch eine Entschließung über eine an den Bürgerbeauftragten gerichtete Beschwerde verabschiedet. Diese befasst sich mit einer an den Bürgerbeauftragten überstellten Beschwerde über die Weigerung der Kommission, Zugang zu Informationen über einen Briefwechsel mit dem deutschen Automobilhersteller Porsche AG zu gewähren.
Die Beschwerde wurde von einer im Umweltbereich tätigen Nichtregierungsorganisation eingereicht, die die Kommission um Zugang zu Dokumenten zu Treffen mit Automobilherstellern ersuchte. In diesen Treffen wurde die Herangehensweise der Kommission im Zusammenhang mit Kohlendioxidemissionen erörtert. Nach Prüfung des Falles entschied der Bürgerbeauftragte, dass die Kommission den vollständigen Zugang zu den Schreiben der Porsche AG zu Unrecht verweigert hatte. Er forderte die Kommission auf, die Informationen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu veröffentlichen. Die Kommission gewährte zwar Zugang zu den Briefen, jedoch erst 15 Monate später.
Parlament kann Kommission Sanktionen auferlegen
Der von Chrysoula PALIADELI (S&D, Griechenland) vorgelegte Text hebt hervor, dass die Kommission die ursprünglichen Fristen für die Beantwortung von Beschwerden in nur vier der 22 vom Bürgerbeauftragten im Jahr 2009 bearbeiteten Fälle betreffend den Zugang zu Dokumenten eingehalten hat.
Das Parlament fordert die Kommission auf, in Zukunft ihrer Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten nachzukommen. Sollte die Kommission ihr unkooperatives Verhalten beibehalten, "kann das Parlament der Kommission Sanktionen auferlegen, die unter anderem die Zurückhaltung eines Teils der für die Ausgaben der Verwaltung vorgesehenen Haushaltsmittel der Kommission beinhalten können."
Hintergrundinformationen
Der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, Verwaltungsmängel in den EU-Institutionen zu untersuchen. Dazu zählen etwa verweigerter Zugang zu Dokumenten für Bürger, Machtmissbrauch, Diskriminierung, Unstimmigkeiten in der Verwaltungstätigkeit oder die Nichtbeantwortung von Anfragen. Der Grieche Nikiforos DIAMANDOUROS ist seit Januar 2003 Europäischer Bürgerbeauftragter. Das Büro des Bürgerbeauftragten wurde 1995 eingerichtet.
Der Bericht wurde per Handzeichen angenommen.



















