Datenaustausch mit den USA
Das Parlament stellt seine Bedingungen
Die Übertragung großer Bankdatenmengen an die USA sollte in neuen Abkommen vermieden werden, solange man sie auch innerhalb der EU verarbeiten kann, forderten die EU-Abgeordneten im Zuge der Plenarsitzung am Mittwoch. Die Abstimmung über Abkommen zur Übertragung von Flugpassagierdaten wurde vom Parlament vertagt, um auf einer neuen Basis verhandeln zu können
Die EU-Abgeordneten haben in Brüssel heute über 2 Entschließungsanträge zum Thema Datenaustausch abgestimmt: Einerseits ging es um neue Verhandlungen über ein Abkommen mit den USA, das die Übertragung von Bankdaten im Zuge der Terrorbekämpfung regeln soll, andererseits um das Eröffnen von Verhandlungen zur Übertragung von Flugpassagierdaten mit den USA und Australien.
Bankdaten - Übertragung großer Datenmengen weicht von EU-Grundsätzen ab
In der am Mittwoch angenommenen Entschließung des Parlaments heißt es, dass "die Übertragung großer Datenmengen ein Abweichen von den Grundsätzen darstellt, auf die sich die Rechtsvorschriften der EU und ihre Praxis stützen." Rat und Kommission werden dazu eingeladen, das Thema in Verhandlungen eingehender zu behandeln. Außerdem müsse ein neues Abkommen strenge Schutzvorkehrungen für die Umsetzung und die Kontrolle der Datenextraktion durch US-Regierungsstellen enthalten - "unter Leitung einer geeigneten, von der EU benannten Behörde". Die maximale Speicherdauer der Daten sollte auf keinen Fall länger als 5 Jahre sein, und die Daten könnten auch nicht an Drittstaaten weitergegeben werden.
Die Abgeordneten wiesen überdies darauf hin, dass das Prinzip der Gegenseitigkeit es der EU auch erlauben müsste, auf in den USA gespeicherte Daten zuzugreifen.
Das Parlament fordert auch, dass Dokumente, die die Notwendigkeit der Regelung aufzeigen, zugänglich gemacht werden, und will darüber hinaus wissen, ob im Zuge des Abkommens vorgesehen ist, dass europäischen Bürgern im Fall des Datenmissbrauchs die gleichen Rechte zugestanden werden wie Amerikanern (der durch den "US Privacy Act" geregelte Rechtsweg kann derzeit nur von US-Bürgern oder in den USA permanent Aufenthaltsberechtigten genutzt werden).
Flugpassagierdaten - Das Parlament setzt sein Votum aus
Das zweite Datenaustausch-Thema, über das am Mittwoch abgestimmt wurde, betraf ein Abkommen mit den USA und Australien über die Übertragung von Flugpassagierdaten mithilfe sogenannter Passagiernamensregister (PNR). Das Europäische Parlament hat in einer heute angenommenen Entschließung vorgeschlagen, die Abstimmung darüber zu vertagen.
Die EU-Abgeordneten wollen zuerst die Möglichkeiten überprüfen, wie man die Passagiernamensregister dermaßen gestalten kann, dass sie mit der EU-Gesetzgebung konform sind und auf die bereits in früheren Entschließungen des Parlaments genannten Bedenken, u. a. zum Datenschutz, eingehen.
Das Parlament fordert die Kommission dazu auf, spätestens bis Mitte Juli einen Vorschlag für ein einheitliches PNR-Modell und einen Entwurf für ein Mandat zur Verhandlung mit Drittländern vorzulegen. Dieses Modell soll u. a. garantieren, dass die Daten nicht zur Erstellung von Personenprofilen, sondern nur für Strafverfolgungs- und Sicherheitszwecke genutzt und auch nicht an Drittstaaten weitergegeben werden.




















