Donnerstag, 6. Mai 2010

Flughafensicherheit

Mitgliedstaaten sollen Kosten für zusätzliche Maßnahmen tragen

Für Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen, die über die in der EU allgemein geltenden Anforderungen hinausgehen (z. B. Körperscanner), sollen nicht die Fluglinien oder die Passagiere, sondern die Mitgliedstaaten aufkommen. Das hat das Parlament am Mittwoch durch die Annahme eines Entschließungsantrages bekräftigt. Da die Mitgliedstaaten im Rat gegen eine öffentliche Finanzierung von Sicherheitskosten sind, ist eine zweite Lesung wahrscheinlich.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen für solche Sicherheitsmaßnahmen zahlen, die "über die gemeinsamen grundlegenden Normen hinausgehen". Die Aufteilung der Kosten für bereits von EU-Vorgaben erfasste, grundlegende Maßnahmen (Metall- und Sprengstoffdetektoren, Spürhunde, manuelle Durchsuchungen und das Herausfiltern von Flüssigkeiten) soll demnach den Mitgliedstaaten überlassen bleiben; die Kosten für solche Maßnahmen, die bislang nicht zu den gemeinschaftlichen Sicherheitsmaßnahmen zählen - z. B. Körperscanner -, sollen hingegen die Mitgliedstaaten tragen. Diese und weitere Vorschläge sind in den Änderungen zu einem Richtlinienvorschlag der Kommission enthalten, die am Mittwoch vom Parlament angenommen wurden.

Viele EU-Mitgliedstaaten sind gegen eine Richtlinie, die die öffentliche Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen festschreibt, denn derzeit steht es ihnen frei, ihre eigenen Regelungen anzuwenden. So geben die Flughafenbehörden momentan mehrheitlich die Sicherheitskosten an die Fluggesellschaften weiter, welche sie wiederum an die Passagiere weitergeben.

Sicherheitsentgelte sollten Ausgaben nicht übersteigen

Laut einer EU-Richtlinie von 2008 haben die Fluggäste bereits das Recht auf eine getrennte Anzeige der Sicherheitsentgelte im Endpreis. Im Richtlinienvorschlag der Kommission steht, dass "Sicherheitsentgelte ausschließlich zur Abgeltung der Kosten von Sicherheitsmaßnahmen verwendet werden dürfen". Die EU-Abgeordneten fügten hinzu, dass die Gesamteinnahmen dieser Entgelte  die Gesamtausgaben für Sicherheitsmaßnahmen nicht übersteigen sollten.

Sicherheitsspesen sollten auf der Basis objektiver Kriterien berechnet werden, wie etwa die Anzahl der Passagiere oder das Starthöchstgewicht von Flugzeugen, heißt es in einem der Änderungsanträge des Parlaments. Darüber hinaus sollten diese Entgelte keine Kosten für "die Wahrnehmung allgemeiner Sicherheitsaufgaben durch die Mitgliedstaaten, wie etwa allgemeine polizeiliche Aufgaben, Informationsgewinnung und Wahrung der nationalen Sicherheit" abdecken.

Informationsaustausch zwischen Flughäfen und Fluglinien

Die Richtlinie legt weiter auch fest, welche Informationen zwischen Fluglinien und Flughäfen ausgetauscht werden müssen. So wird sichergestellt, dass die Sicherheitsentgelte, die auf geschäftliche Abkommen zwischen beiden zurückzuführen sind, begründet sind und auf objektiven Kriterien basieren.

Informationen über die Summe der Sicherheitsentgelte, die von Flughäfen und Fluglinien erhoben wurden, sollten öffentlich zugänglich sein, während der Rest an Informationen laut dem Änderungsantrag des Parlaments als vertraulich oder wirtschaftlich schutzwürdig anzusehen und entsprechend zu behandeln sei.

Der Entschließungsantrag wurde mit 613 Stimmen dafür, 7 dagegen und 16 Enthaltungen angenommen. Da mit dem Rat in erster Lesung keine Einigung erzielt wurde, ist eine zweite Lesung wahrscheinlich.