Vertragsänderung - 18 neue EU-Abgeordnete
Das Parlament bekräftigt die Vertragsänderung, um 18 neue Abgeordnete zuzulassen
Insgesamt 18 neue Mitglieder des Parlaments sollen ihren Platz während der laufenden Legislaturperiode einnehmen. Das Parlament hat am Donnerstag einer Ergänzung des Lissabonner Vertrages zugestimmt, um die dazu notwendigen Änderungen zu ermöglichen. Die Einberufung eines Konvents zur Besprechung der Vertragsänderung sei allerdings nicht erforderlich
Die letzten Wahlen zum Europäischen Parlament wurden unter dem Vertrag von Nizza abgehalten, der 736 Abgeordnete vorsieht. Da der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon jedoch 751 Sitze vorsieht, muss die Anzahl der Abgeordneten angepasst werden.
Als politisches Ergebnis der Umsetzung des Vertrages von Lissabon hat Íñigo MÉNDEZ DE VIGO (EVP, Spanien) die Vertragsänderung während der Plenardebatte bezeichnet. Außerdem sei es eine außergewöhnliche Notlösung, die nur ein einziges Mal in dieser Legislaturperiode stattfinden wird.
Vertragsänderung notwendig, um eine Gesamtanzahl von 754 Abgeordneten zuzulassen
Über die Zuteilung neuer Sitze ist während der letzten Verhandlungen für den Vertrag von Lissabon entschieden worden. 12 Länder werden zusätzliche Abgeordnete nach Brüssel und Straßburg schicken. 4 Sitze gehen an Spanien; Österreich, Frankreich und Schweden erhalten jeweils 2, während Bulgarien, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Slowenien und Großbritannien jeweils einen erhalten.
Deutschland ist das einzige Land, welches unter dem neuen Vertrag weniger Abgeordnete haben wird und insgesamt 3 Sitze verliert (vom 99 auf 96). Da jedoch alle derzeitigen 99 deutschen Mitglieder ihre Sitze bis zum Ende der Amtszeit behalten werden, wird die Abgeordnetenanzahl vorübergehend auf 754 ansteigen. Um dies zu ermöglichen, ist eine Vertragsänderung erforderlich.
Der Rat hat deswegen den Vorschlag einer Ergänzung zum Vertrag von Lissabon gemacht und das Parlament dazu befragt, welches über den Vorschlag bei der heutigen Abstimmung entschieden hat. Die Vertragsänderung muss noch von allen 27 Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Unterdessen können die 18 neuen Abgeordneten als Beobachter eingeladen werden. Das Parlament hat sich bisher jedoch noch nicht dazu geäußert, wann dies stattfinden soll.
Kein Konvent erforderlich
Das Parlament hat den Empfehlungen des Rates zugestimmt, keinen Konvent zur Vertragsreglementierung einzuberufen. Der Vertrag von Lissabon sieht die Möglichkeit der Einberufung eines Konvents vor. Um den Vertrag ohne Konvent zu ändern, wird die Zustimmung des Parlaments benötigt.
Die Entschließung zur Vertragsänderung ist mit 479 Ja-Stimmen bei 122 Ablehnungen und 15 Enthaltungen angenommen worden. Die Empfehlung, keinen Konvent einzuberufen, ist mit 499 Stimmen dafür bei 94 Ablehnungen und 4 Enthaltungen angenommen worden. Beide Entschließungsanträge sind von Íñigo MÉNDEZ DE VIGO (EVP, Spanien) verfasst worden.




















