Mittwoch, 10. März 2010

Gaza-Konflikt

Respekt der Menschenrechte durch alle am bewaffneten Gaza-Konflikt Beteiligten, unabhängige Ermittlungen vermeintlicher Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, eine klare EU-Position bezüglich der Folgen des Goldstone-Berichts sowie eine strenge Überwachung seiner Umsetzung: dies sind die Hauptanliegen des Europäischen Parlaments in einer am Mittwoch angenommen Entschließung im Anschluss an die Debatte vom 24. Februar.

Alle Parteien müssen die Menschenrechte respektieren

Die Abgeordneten betonen in der Entschließung nochmals, wie wichtig das Erreichen eines gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten, insbesondere zwischen Israelis und Palästinensern sei. Nur "die Einhaltung des humanitären Völkerrechts, internationaler Menschenrechtsnormen durch alle Seiten und unter allen Umständen sowie vertrauensbildender Maßnahmen zwischen Israelis und Palästinensern", schaffe die Voraussetzung für einen Friedensprozess, der eine sichere und friedliche Koexistenz beider Staaten ermöglicht.

Unabhängige und unparteiliche Untersuchungen innerhalb der nächsten 5 Monate

Innerhalb der nächsten fünf Monate sollen beide Seiten Ermittlungen durchführen, die "den internationalen Normen in Bezug auf Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Transparenz, zeitliche Nähe und Wirksamkeit entsprechen." Diese steht im Einklang mit der Resolution der UN-Generalversammlung vom 26. Februar 2010, in der  weitere Ermittlungen gefordert werden.

Umsetzung und Überwachung des Goldstone-Berichts

Um den Goldstone-Berichts umzusetzen, fordert das Parlament die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten nochmals auf, einen "gemeinsamen Standpunkt zu den Maßnahmen infolge des Berichts der von Richter Goldstone geleiteten UN-Erkundungsmission zum Konflikt in Gaza und im südlichen Israel" zu finden. Außerdem sollen sie öffentlich dafür eintreten, "dass die Empfehlungen des Berichts umgesetzt werden und Verantwortung für alle Verstöße gegen das Völkerrecht, auch für zur Last gelegte Kriegsverbrechen, übernommen wird".

Durch die Konsultation der Außenstellen der EU und in diesem Bereich tätige nichtstaatliche Organisationen, sollen sowohl die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik als auch die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Empfehlung des Goldstone-Berichts aktiv überwachen.

Keine Einschränkung der Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen

Besonders besorgt sind die Mitglieder des Europäischen Parlaments über den Druck, "der auf nichtstaatliche Organisationen ausgeübt wird, die an der Erstellung des Goldstone-Berichts und den infolge des Berichts durchgeführten Ermittlungen beteiligt waren". Die Zusammenarbeit von staatlichen Behörden und nichtstaatlichen Organisationen muss gestärkt werden. Dementsprechend hat das Parlament die entsprechenden staatlichen Stellen aufgefordert, die Arbeit dieser Organisationen nicht zu behindern.

Abschließend spricht sich das Parlament für eine "sofortige, durchgehende und bedingungslose Öffnung der Grenzübergänge zu Gaza" aus. Im Dezember 2009 hatte der Rat eine entsprechende Forderung geäußert, da sich die Notlage der dort lebenden Menschen mit der anhaltenden Abriegelung des Gebiets weiter zugespitzt hat.

Die Entschließung wurde mit 335 Stimmen dafür, 287 Stimmen dagegen und 43 Enthaltungen angenommen.