Situation in Belarus
Das Europäische Parlament zeigt sich "ernsthaft besorgt" über die jüngsten Menschenrechtsverletzungen in Belarus, insbesondere gegen Mitglieder des Bundes der Polen. Dieser müsse wieder zugelassen und dessen Eigentum müsse "unverzüglich" zurückerstattet werden. Unter der Voraussetzung, dass Belarus Menschenrechte und Demokratie garantiert, stellen die Abgeordneten ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sowie die Nutzung von EU-Finanzierungsinstrumenten in Aussicht.
In einer am Mittwoch angenommenen Entschließung bekräftigt das EP sein Interesse an einem "offenen, strukturierten" Dialog mit Belarus. Bedingung sei allerdings, dass die Demokratisierung des politischen Systems in Belarus zu "konkreten Ergebnissen" führt und die Menschenrechte sowie die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden.
Die jüngsten Menschenrechtsverletzungen in der Republik Belarus, die sich gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und insbesondere gegen Mitglieder des Bundes der Polen richten, müssten unverzüglich aufhören. Politische Aktivisten und Gefangene aus Gewissensgründen müssten freigelassen werden.
Annäherung nach tatsächlichem Wandel
Unter der Voraussetzung eines "tatsächlichen Wandels" in Belarus und der Garantie von Menschenrechten und Demokratie, könne eine Annäherung zwischen der EU und Belarus stattfinden. Unter anderem stellen die Abgeordneten Abschluss und Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Belarus sowie die wirksame Nutzung von EU-Finanzierungsinstrumenten wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) in Aussicht.
Zudem könne Belarus von der Fortführung der Finanzierung von Projekten durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), vom erneuten Zugang zum Allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS+) sowie von der Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Beitritt von Belarus zur WTO profitieren.

















