Mittwoch, 30. Juni 2010

Keine Warnhinweise für "ungesunde" Lebensmittel

Europaabgeordnete Renate Sommer (CDU) weist Falschmeldungen zurück

Das Europäische Parlament plant weder ein Verbot für den Verkauf von Nutella noch für die Vermarktung von Nutella. Es soll auch keine Warnhinweise auf der Verpackung geben. Entsprechende Medienberichte sind falsch. Das stellte die Europaabgeordnete Renate Sommer (CDU), Berichterstatterin zum geplanten Gesetz zur Lebensmittelkennzeichnung, heute erneut klar.

Derzeit ist vielmehr geplant, dass der Gehalt von Salz, Fett, Zucker und Kalorien auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden muss. Damit erhält der Verbraucher wichtige Informationen, um sich für oder gegen den Kauf eines Nahrungsmittels entscheiden zu können. "Die Verbraucher haben ein Recht darauf, zu wissen, was sie kaufen", erklärt Sommer.

Um den Verbraucher zu schützen, dürfen Verpackungen von Lebensmitteln künftig zudem nur Angaben enthalten, die überprüfbar sind. Wenn also auf einer Verpackung erklärt wird, dass der Verzehr des Lebensmittels angeblich bestimmte gesundheitsfördernde Auswirkungen habe, dann müssen solche Angaben in einer Art und Weise gemacht werden, die gewährleistet, dass die Auswirkungen des Verzehrs dieser Produkte messbar oder überprüfbar sind. "Nutella darf also nicht behaupten, das Produkt sei gesund, denn dafür enthält es zuviel Zucker und Fett", so Sommer.

Die geplante Verordnung zielt übrigens nur auf die Kennzeichnung von abgepackten Lebensmitteln. Es geht nicht um die Vermarktung von Lebensmitteln. Das Europäische Parlament hat sich aber für klare Regeln gegen irreführende Werbeaussagen auf der Verpackung ausgesprochen.

Keine Änderungen bei Verpackung und Größe von Eiern

Renate Sommer weist zudem Medienberichte aus England zurück und erklärt, dass Eier auch in Zukunft im 12-er Karton verkauft werden dürfen. "Beim Verkauf nach Stückzahl wird es keine Änderungen geben. Es ist also zum Beispiel kein Verbot geplant, dass Eier auch künftig im Duzend verkauft werden können", so Sommer.
In der Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung sind auch keine Änderungen bei der Größe der Eier geplant. Nach bisherigen EU-Standards gibt es vier offizielle Eiergrößen: sehr groß (73 Gramm und mehr), groß (63g bis 73g), mittel (53g bis 63g) und klein (unter 53g). Das bleibt unverändert.

Die Verordnung "betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel", über die das Europäische Parlament derzeit noch mit dem Rat verhandelt, kann nur in Kraft treten, wenn Rat und Europäisches Parlament der Verordnung zustimmen. Am 16. Juni hat das Plenum in einer ersten Lesung Änderungen an dem Vorschlag der Kommission verabschiedet. Der Rat muss nun entscheiden, ob er den Änderungen des Europäischen Parlaments zustimmt oder neue Änderungen vornimmt. Mit einer endgültigen Einigung ist kaum vor Mitte 2011 zu rechnen. Die Regeln würden dann drei Jahre später für Unternehmen (fünf Jahre später für kleine Unternehmen) in Kraft treten, damit sie sich an die neuen Vorgaben anpassen können. Supermärkte und Lebensmittelhändler wären demnach frühestens 2014 von den neuen Regeln betroffen.

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