Mittwoch, 7. Juli 2010

Verschärfte Vorschriften für Industrieemissionen

Das Parlament hat am Mittwoch die Richtlinie für Industrieemissionen angenommen, die auf klarere Regeln und sauberere Luft abzielt. Unter anderem wurden striktere Vorschriften für Luftverschmutzung festgelegt, wobei den Mitgliedstaaten zugestanden wird, Fristen für Kraftwerke zu verlängern oder Bestimmungen für andere Einrichtungen in besonderen Fällen erlassen zu bekommen.

Die Richtlinie für Industrieemissionen zielt auf eine Verbesserung der Gesundheit und des Umweltschutzes durch klarere und einfachere Regeln ab. Insgesamt sieben verschiedene, bereits bestehende Richtlinien sind überarbeitet und zusammengefasst worden, inklusive Richtlinien zu Großfeuerungsanlagen und zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU). Rund 52000 Industrieanlagen und Landwirtschaftseinrichtungen mit einem hohen Verschmutzungspotenzial, von Raffinerien bis Schweinezuchtanlagen, sind von der IVU betroffen.

Das Parlament hat das mit dem Rat ausgehandelte Abkommen mit 639 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen. Der Berichterstatter Holger KRAHMER (FDP, Deutschland) äußerte sich dazu wie folgt:

"Die schwierigen Verhandlungen haben über zwei Jahre gedauert. Jetzt wurde ein Kompromiss erreicht, der die Umsetzung der Richtlinie verbessern wird. Die Überarbeitung der bestehenden Regelung bringt mehr Klarheit und baut Verzerrungen des Wettbewerbs im Bereich der Umweltanforderungen für Industrieanlagen in Europa ab."

Ziele zur Luftreinhaltung: Verlängerung einiger Kraftwerke

Stickoxide, Schwefeldioxide und Staubpartikel können im besonderen Maße gesundheits- und umweltschädlich sein, und beispielsweise Krebs, Asthma und sauren Regen verursachen. Ab 2016 sollen härtere Beschränkungen für diese Emissionen eingeführt werden. Das Parlament hat sich darauf geeinigt, dass die Mitgliedstaaten nationale Übergangspläne einsetzen können, welche die Betreibung von Großfeuerungsanlagen - fossile Kraftwerke mit inbegriffen - bis Juli 2020 erlaubt, um den Vorschriften zu entsprechen. Einige ältere Anlagen müssen diese Zielvorgaben nicht erfüllen, so lange sie bis Ende 2023 oder nach Erreichen von 17500 geleisteten Betriebsstunden nach 2016 geschlossen werden, je nachdem was zuerst erreicht wird. Neuere Kraftwerke müssen die Anforderungen, die für die Frist von 2012 gelten, weiterhin erfüllen.

Holger Krahmer fügte hinzu: "Die Debatte über Großfeuerungsanlagen ist ein europäisches Trauerspiel. Nationale Übergangspläne für über zehn Jahre sind nichts anderes als eine Lizenz für Umweltverschmutzung durch uralte Kohlekraftwerke. Mitgliedstaaten, die die Anforderungen bereits erfüllen, werden für ihr zeitiges Handeln bestraft."


Verbesserung der Umweltbilanzanforderungen

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen unter die IVU fallende Anlagen die "besten verfügbaren Techniken (BVT)" anwenden, um ihre allseitigen Umweltbilanzanforderungen zu optimieren. Emissionen in Luft, Wasser und Boden, ebenso wie Lärmschutz und Sicherheit würden ebenfalls berücksichtigt.

Solange der hohe Standard des gesamten Umweltschutzes erhalten bleibe, haben die Mitgliedstaaten einen gewissen Entscheidungsspielraum, um die normalen Regeln zu lockern. Außerdem müsse bewiesen werden, dass die Kosten aus technischen Gründen oder wegen regionaler Bedingungen im Vergleich zum ökologischen Nutzen unverhältnismäßig hoch wären. Bewertungen müssen vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Regeln nicht ohne guten Grund gebeugt werden.

Nächste Schritte

In zweiter Lesung hat das Parlament seinen Gütesiegel über ein mit dem Rat ausgehandeltes Abkommen verliehen. Der Rat muss den Text jedoch noch offiziell absegnen, bevor die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen können, die Richtlinie in ihre nationalen Gesetze aufzunehmen.