Mehr Rechte für Schiffsreisende
Rechte von Busreisenden weiter in Verhandlung
Fahrgäste, die mit dem Schiff reisen, erhalten ab 2012 mehr Rechte. Am Dienstag hat das Parlament eine entsprechende Verordnung angenommen. Die neuen Regeln sehen Hilfeleistungen und Entschädigungen bei Verspätungen sowie kostenlose Hilfeleistungen für behinderte Fahrgäste vor. Das Parlament drängt auch auf ähnliche Rechte für Busreisende, jedoch müssen diese erst noch mit den Mitgliedstaaten verhandelt werden.
Bei Verspätungen oder Annullierung der Schiffsreise
Nach den neuen Regeln haben Fahrgäste, wenn sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert oder sie annulliert wird, Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, um schneller an ihr Reiseziel zu gelangen oder auf Erstattung des Fahrpreises bei Nichtantritt der Reise. Es sei denn, der Beförderer kann nachweisen, dass die Verspätung durch Wetterbedingungen oder außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Den Fahrgästen sind außerdem, wenn möglich, kostenlos Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen anzubieten.
Des Weiteren und unabhängig davon, ob die Fahrgäste sich für oder gegen den Antritt der Reise entscheiden, beträgt die Entschädigung mindestens 25% des Fahrpreises bei:
- Reisen, die auf bis zu 4 Stunden Dauer angesetzt wurden und bei Ankunft
mindestens eine Stunde Verspätung haben;
- Reisen, die auf 4 bis 8 Stunden Dauer angesetzt wurden und bei Ankunft
mindestens zwei Stunden Verspätung haben;
- Reisen, die auf 8 bis 24 Stunden Dauer angesetzt wurden und bei Ankunft
mindestens drei Stunden Verspätung haben;
- Reisen, die auf über 24 Stunden Dauer angesetzt wurden und bei Ankunft
mindestens sechs Stunden Verspätung haben.
Sollte die Verspätung doppelt so hoch sein wie die hier festgesetzte Mindestzeit, beträgt die Entschädigung 50% des Fahrpreises.
Die Entschädigung muss auf Wunsch des Fahrgastes bar ausgezahlt werden. Zusätzlich wird Fahrgästen, die zu einem Aufenthalt von ein oder mehreren Nächten an ihrem Abfahrtsort gezwungen sind, die Kosten der Unterkunft in Höhe von maximal 80€ bei maximal drei Nächten erstattet.
Rechte für Fahrgäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Die Verordnung sagt ferner aus, dass Fahrgästen die Reise nicht wegen ihrer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verweigert werden dürfe. Sie sollen in Häfen und an Bord von Fahrgastschiffen Anspruch auf Hilfeleistungen haben, solange dem Beförderer oder Terminalbetreiber spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der benötigten Hilfeleistung diese gemeldet wird. Dies gilt auch für Kreuzfahrtschiffspassagiere.
Die neuen Vorschriften werden 2012 in Kraft treten. Alle Passagierschiffe, die mehr als 12 Fahrgäste befördern, fallen in diesen Geltungsbereich, mit einigen Ausnahmen für Ausflugs- und Besichtigungsfahrten. Fahrgästen im Schiffsverkehr werden mehr Rechte als Fluggästen nach geltendem EU-Recht zugestanden, da es im letzteren Fall keine Erstattung bei Flugverspätungen, sondern nur bei Annullierungen gibt.
Verhandlungen für Rechte von Busreisenden gehen weiter
Das Parlament hat außerdem Änderungen zum Entwurf einer Verordnung angenommen, welche die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr betreffen. Darin wird die finanzielle Erstattung oder anderweitige Beförderung im Fall einer Verspätung von mehr als zwei Stunden gefordert oder eine Entschädigung in Höhe von maximal 1800 EUR je Fahrgast bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks. Die Abgeordneten wenden ein, dass im Fall des Todes von Fahrgästen bei Busunfällen die Entschädigungszahlung nicht begrenzt wird. Ferner bestehen die Parlamentarier darauf, dass, wenn sich die Ankunft des Busses wegen einer Panne verspätet, den Fahrgästen kostenlose Hilfeleistungen oder Schadensersatzansprüche zugestanden werden. Fahrgästen mit Behinderung müssen ebenfalls unentgeltlich Hilfeleistungen angeboten werden.
Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass die Verordnung soll nicht nur für den Fernbusverkehr, sondern auch für den Regionalbusverkehr gelten soll. Da die Verhandlungen mit dem Rat noch nicht abgeschlossen sind, ist ein Vermittlungsverfahren wahrscheinlich.





















