EAD: Grünes Licht für Madrid-Deal
Das Europäische Parlament gibt grünes Licht für Madrid-Deal
Zwei Wochen nach dem Kompromiss von Madrid zur Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) hat das Parlament ein Paket an Empfehlungen zu dessen Organisation und Arbeitsweise am Donnerstag angenommen. Der neue diplomatische Dienst der EU ist eine wichtige neue Entwicklung, die durch den Vertrag von Lissabon eingeführt wurde.
Obwohl das Parlament lediglich formell zur Organisation und Arbeitsweise des EAD konsultiert wurde, haben die Abgeordneten entscheidende Änderungen des im März veröffentlichten Originalabkommens der Hohen Vertreterin der EU, Catherine Ashton, ausgehandelt. Die parlamentarischen Unterhändler Elmar BROK (CDU, Deutschland), Guy VERHOFSTADT (ALDE, Belgien) und Roberto GUALTIERI (S&D, Italien) sind der Überzeugung, dass die "gemeinschaftliche Identität" des Dienstes gestärkt und die politische Rechenschaftspflicht sowie die der Haushaltsführung gegenüber dem Parlament gewährleistet werde.
In der heutigen Resolution wird der Rat aufgefordert, das Parlament zu unterrichten, falls es beabsichtige, von der Resolution abzuweichen und das Parlament erneut zu konsultieren, falls es beabsichtige, den Vorschlag der Hohen Vertreten der Union zu ändern. Die Entschließung ist am Donnerstag mit 549 Ja-Stimmen, 78 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen worden.
Der EAD wird dem Hohen Vertreter bei seiner Tätigkeit, die Außenpolitik der Europäischen Union zu leiten, helfen und die Kohärenz des Außenhandelns der EU sicherstellen. Der Hohe Vertreter ist außerdem Vizepräsident der Kommission und Präsident des Rates für Auswärtige Angelegenheiten.
Wer vertritt den Hohen Vertreter bei seiner Abwesenheit?
Die Abgeordneten sträubten sich gegen Beamte (wie beispielsweise Exekutiv-Generalsekretär) als Stellvertretung für Lady Ashton beim Unterrichten des Parlaments. Sie haben jedoch eine Vereinbarung erreicht, dass - wenn nötig - Lady Ashton durch entweder den EU-Kommissar für Erweiterung oder Entwicklung oder für humanitäre Hilfe vertreten wird. Sie könne auch durch den Außenminister des Landes, das den EU-Ratsvorsitz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) innehat, vertreten werden.
Zusammenarbeit mit Drittländern
Die Kommission wird weiterhin für die Verwaltung der EU-Programme für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zuständig bleiben, wie Entwicklung- und Nachbarschaftspolitiken. Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu dem Originalvorschlag von Catherine Ashton, der dem EAD mehr Befugnisse zugesprochen hätte.
Vorschläge für Änderungen im Bereich Entwicklungspolitik (Europäischer Entwicklungsfond und Finanzierungsinstrument für Entwicklungszusammenarbeit) werden von dem EAD und der Kommission gemeinsam erstellt und anschließend gemeinsam zur Beschlussfassung durch die Kommission vorgelegt.
EAD: mindestens 60 % EU-Mitarbeiter
Die Abgeordneten haben außerdem eine Vereinbarung erreicht, wonach mindestens 60 % der Mitarbeiter des Europäischen Auswärtigen Dienstes unbefristet angestellte Beamte der Union sein müssen. Dadurch soll die Gemeinsame Identität des Diplomatischen Dienstes gewährleistet werden. Beamte von nationalen diplomatischen Diensten, die ein Drittel des Personals ausmachen, wenn der Dienst seine volle Kapazität erreicht hat, werden Bedienstete auf Zeit für einen Gesamtzeitraum bis zu acht Jahren und mit der Möglichkeit, den Vertrag nochmals um einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren zu verlängern.
In der Entschließung von Elmar Brok heißt es ferner, dass die Personaleinstellungen auf Verdienst basieren und zugleich unter der Gewährleistung einer hinreichend geografischen Ausgewogenheit und eines ausgewogenen Verhältnisses von Frauen und Männern erfolgen werden. Maßnahmen zur Berichtigung möglicher Unausgewogenheiten können während der für 2013 geplante Überprüfung des Dienstes unternommen werden. Diese Maßnahmen würden jenen entsprechen, die 2004 durchgeführt wurden, als neue Mitgliedstaaten der EU beigetreten sind.
Am 1. Januar 2011 werden insgesamt 1525 Beamte von der Kommission und dem Generalsekretariat des Rates zum EAD versetzt. Außerdem werden 100 neue Stellen geschaffen. Insgesamt beträgt die Anzahl des Personals 1652. Der Rückgriff auf entsendete nationale Experten wird begrenzt sein. Des Weiteren werden sie nicht als Personal aus Mitgliedstaaten gezählt. Sie machen ein Drittel der Gesamtzahl aus.
Hauptsitz und grundlegende Organisation
Der EAD wird seinen Hauptsitz in Brüssel haben. Er wird aus einer Zentralverwaltung und aus 136 ehemaligen Delegationen der Kommission bestehen.
Die Zentralverwaltung wird in Generaldirektionen aufgeteilt sein, bestehend aus geographischen Abteilungen, die alle Länder und Regionen der Welt abdecken werden, und multilateralen Abteilungen.
Die Erklärung zur grundlegenden Organisation sagt aus, dass es eine Menschenrechtsstruktur auf Hauptsitzebene und lokal in den Delegationen geben wird, genauso wie eine Abteilung, die den Hohen Vertreter in seiner Beziehung zum Parlament unterstützen wird. Im Hinblick auf Krisenmanagement und Friedensarbeit werden die Strukturen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Bestandteil des EAD sein.
Politische und Haushaltstechnische Rechenschaftspflicht
Die politische und haushaltstechnische Rechenschaftspflicht des EAD gegenüber dem Parlament ist sichergestellt, mit den allen Haushaltsentlastungsrechten in Bezug auf den EAD.
Die Kommission ist für den operativen Haushalt verantwortlich. Das Parlament wird von der Kommission ein Dokument erhalten, das die Rechnungslegung der Bereiche für das außenpolitische Handeln des Kommissionshaushalts sowie die Ausgaben für außenpolitisches Handeln pro Land und Mission enthält. Der Verwaltungshaushalt des EAD wird in einer neuen Sektion X "Europäischer Auswärtiger Dienst" verankert sein.
Bevor sie ihre Tätigkeiten aufnehmen, werden EU-Sonderbeauftragte und Delegationsleiter für Länder und Organisationen, die vom Parlament als "strategisch wichtig" angesehen werden, vor dem Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten vorstellig.
Der Hohe Vertreter wird zudem die Meinung des Parlaments zu Schlüsselthemen der GASP einholen. Ferner werden Abgeordnete, die institutionelle Rollen innehaben, Zugang zu vertraulichen Dokumenten erhalten.
Die Büros des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten und des Haushaltsausschusses erhalten stärkere Überprüfungsrechte von GASP-Missionen, die aus EU-Haushaltsmitteln finanziert werden.
Die Abgeordneten haben ferner ihren Wunsch nach einer engeren Zusammenarbeit mit nationalen Parlamenten geäußert.
Die nächsten Schritte
Über die Änderungen der Haushaltsordnung, des Beamtenstatuts und des Haushaltes 2010, bei welchen das Parlament Mitentscheidungsrecht hat, wird nach der Sommerpause abgestimmt werden und nachdem der Rat die Position des Parlaments zur Organisation und Arbeitsweise des Dienstes bestätigt hat.
Einen Monat nach Inkrafttreten der EAD-Entscheidung wird Catherine Ashton der Kommission eine Schätzung zu den Einnahmen und Ausgaben des EAD präsentieren, mit dem Blick auf die Berichtigung des Haushaltsplans.





















