Parlament unterstützt Verbot des internationalen Handels mit Eisbären und Rotem Thunfisch
Das Parlament fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, das Verbot des internationalen Handels mit gefährdeten Tierarten und verarbeiteten Endprodukten zu unterstützen. Konkret sollen Eisbären und der Rote Thunfisch in die Liste der geschützten Tierarten aufgenommen. Auch soll der Handel mit Afrikanischen Elefanten und mit Elfenbein bis 2028 weiterhin verboten werden.
In der heute verabschiedeten Resolution fordern die Abgeordneten die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den internationalen Handel mit Rotem Thunfisch (Thunnus thynnus) unter gewissen Bedingungen zu verbieten. Auch soll die Kommission Ausgleichszahlungen für den Fischereisektor vorsehen, der von dieser Entscheidung betroffen sein wird.
In der Entschließung geht es auch um Tiger, Haie, Krokodile, Korallen und andere bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Die Abstimmung erfolgte kurz vor der Konferenz der Vertragsparteien des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), die vom 13. - 25. März in Doha abgehalten wird. Eine Delegation des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments wird an der Konferenz teilnehmen.
Der Rat wird voraussichtlich am 2. Februar entscheiden, welche Position die EU einnehmen wird.
Hintergrund
Das Washingtoner Artenschutz-Abkommen (offiziell Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES) von 1973 schützt derzeit rund 600 vom Aussterben bedrohte Tier- und rund 300 Pflanzenarten. Die mit einem internationalen Ein- und Ausfuhrverbot belegten Arten werden im Anhang I des Abkommens aufgelistet, der regelmäßig aktualisiert wird. Weit über 33.000 Arten werden darüber hinaus im Anhang II aufgeführt und unterliegen Handelsbeschränkungen.




















