EU fördert Wohnungsbau für arme Bevölkerungsgruppen
Arme Bevölkerungsgruppen werden in Zukunft in allen Mitgliedstaaten EU-Förderungen für Wohnungsbauvorhaben und Renovierungen erhalten. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung verabschiedet.
Vertreter von Parlament und Rat hatten sich bereits vor der Abstimmung des EP in informellen Verhandlungen darauf geeinigt, die Regeln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) abzuändern, damit arme Bevölkerungsgruppen aus allen 27 Mitgliedsländern Gelder aus dem Fonds beantragen können.
Bisher konnten nur Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen in Städten der zwölf Mitgliedsländer, die 2004 und 2007 der EU beigetreten sind, durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert werden. Durch die geänderte Verordnung werden nun Mittel für arme Bevölkerungsgruppen im städtischen wie auch im ländlichen Raum aller EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt, um bestehende Wohnungen entweder zu renovieren oder sie durch neue zu ersetzen.
Im vergangenen Jahr wurde bereits eine Änderung der EFRE-Verordnung beschlossen, die es allen EU-Mitgliedstaaten erlaubt, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu fördern.
Die Änderung der Verordnung wurde mit 588 Stimmen bei 57 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen verabschiedet.
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