Rahmenvereinbarung der Zusammenarbeit zwischen Kommission und Parlament
Das Parlament hat einige neue Schlüsselprinzipien angenommen, die in der neuen Rahmenvereinbarung der Zusammenarbeit zwischen Kommission und Parlament umgesetzt werden müssen. Kommissionspräsident Barroso garantierte die Forderungen des Parlaments, die die neue Position des Parlaments unter dem Lissabon-Vertrag widerspiegeln.
Parlament und Kommission überarbeiten momentan - wie alle fünf Jahre - die sogenannte Rahmenvereinbarung der Zusammenarbeit zwischen Kommission und Parlament. Diese definiert u. a. die politischen Pflichten, die jede Institution gegenüber der anderen hat und legt Regeln zum Informationsaustausch fest. Ziel ist auch eine bessere Planung und Koordinierung der Gesetzgebungsverfahren. Ende Januar haben sich die Verhandlungsführer der beiden Institutionen auf einige Schlüsselprinzipien geeinigt, die am Dienstag vom Parlament verabschiedet wurden.
Der Präsident des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek sagte: "Ich bin glücklich, dass wir uns heute auf dieses wichtige Dokument geeinigt haben. Die Rahmenvereinbarung legt die neuen Regeln dafür fest, wie das Europäische Parlament und die Kommission täglich zusammenarbeiten werden. Durch diese neue Rahmenvereinbarung wird die Gemeinschaftsmethode gestärkt. Für die nächsten fünf Jahre wird sie die Grundlage für eine zuverlässige Zusammenarbeit zwischen diesen beiden wichtigen EU-Institutionen sein."
Kommissionspräsident José Manuel Barroso garantierte die Einhaltung dieser neuen Prinzipien und sagte im Plenum: "Ich bin sehr zufrieden, dass wir eine Vereinbarung darüber erzielt haben", wie die beiden Institutionen in den kommenden Jahren zusammenarbeiten werden. "Ich schlage vor, dass wir unsere Partnerschaft auf eine neue Ebene stellen, (...) um den neuen Vertrag wiederzuspiegeln und Europa gemeinsam zu gestalten".
Die zweite Phase der Verhandlungen beginnt nach dem Amtsantritt der Kommission und sollte bis Mai-Juni 2010 zu einer ehrgeizigen neuen Rahmeinvereinbarung führen, die dann vom Plenum verabschiedet werden muss.
Gleichbehandlung von Parlament und Rat
Das Parlament hat erreicht, dass die Kommission garantiert hat, den Grundsatz der Gleichbehandlung von Parlament und Rat anzuwenden - insbesondere beim Zugang zu Sitzungen und der umfassenden Dokumentation über ihre Treffen mit nationalen Experten.
Wichtig war dem Parlament auch, dass die Rechenschaftspflicht der Kommission verbessert wird. Diese hat versprochen, das EP bei den anstehenden Verhandlungen über den Europäischen Auswärtigen Dienst zu unterstützen, um die volle Rechenschaftspflicht dieses Dienstes zu gewährleisten, einschließlich eines transparenten Verfahrens für die Ernennung von Sonderbeauftragten und Botschaftern.
Auch wird es in den Plenarsitzungen eine Fragestunde mit Kommissionsmitgliedern geben, einschließlich der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik. Sollte das Parlament den Kommissionspräsidenten auffordern, einem Kommissionsmitglied das Vertrauen zu entziehen, so muss Barroso diesen Kommissar nach sorgfältiger Prüfung entweder zum Rücktritt auffordern oder in der nächsten Plenartagung vor dem Parlament erklären, warum er dies ablehnt.
Stärkere Position für legislative Initiativen des Parlaments
Die Kommission hat sich auch verpflichtet, binnen drei Monaten, nachdem das EP einen legislativen Initiativbericht angenommen hat, über die konkrete Weiterbehandlung der Forderungen nach Gesetzgebungsinitiativen zu berichten: Grundsätzlich muss die Kommission spätestens nach einem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorlegen; wenn nicht, so erläutert sie gegenüber dem Europäischen Parlament ihre Gründe dafür im Einzelnen.
Verstärkte Rolle des Parlaments bei internationalen Verhandlungen
Die Kommission hat sich auch dazu verpflichtet, das Parlament verstärkt in internationale Verhandlungen einzubeziehen. Sie wird es künftig in allen Phasen der Verhandlungen über internationale Abkommen unverzüglich und umfassend informieren. Die Kommission wird auch dafür eintreten, dass dem Vorsitz der Delegation des Parlaments bei allen wichtigen Sitzungen ein Beobachterstatus eingeräumt wird.

















