SWIFT-Abkommen
Europäisches Parlament lehnt Interimsabkommen mit den USA ab
Das Parlament verweigerte dem Interimsabkommen zur Übertragung von EU-Bankdaten an die USA über den Finanzdienstleister SWIFT seine Zustimmung - aufgrund von Bedenken hinsichtlich Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und Gegenseitigkeit. Diese Ablehnung erklärt den von EU-Ministerrat und USA unterzeichneten Text für ungültig. Die Abgeordneten schlagen vor, ein neues Abkommen auszuhandeln.
Die Resolution zur Ablehnung des SWIFT-Übergangsabkommens wurde mit 378 Stimmen bei 196 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen verabschiedet. Das Parlament fordert Kommission und Rat auf, die Ausarbeitung eines langfristigen Abkommens mit den USA einzuleiten. Die Abgeordneten bestehen darauf, dass jedes neue Abkommen den Anforderungen des Lissabon-Vertrags und der EU- Charta der Grundrechte entsprechen muss.
Der Rat sei, was den Datenschutz angehe, "nicht stark genug" gewesen, so die Berichterstatterin des EP Jeanine HENNIS-PLASSCHAERT (ALDE, Niederlande). Ihrer Ansicht nach stehen die vom Übergangsabkommen vorgesehenen Regeln zum Austausch und zur Speicherung der Daten in keinem Verhältnis zur angeblich erreichten Sicherheit.
Die EU und die USA können dennoch weiterhin Finanzdaten zum Zweck der Terrorismusbekämpfung untereinander austauschen: Ein gegenseitiges Rechtshilfe-Abkommen ermöglicht den Austausch von Daten im Rahmen der nationalen Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission kündigte am Mittwoch in einem Brief an Parlamentspräsident Jerzy Buzek an, "in den kommenden Wochen" Leitlinien für die Verhandlungen über ein langfristiges Abkommen vorzuschlagen. Die Leitlinien würden "die Bedenken des Europäischen Parlaments und des Rats ansprechen" und die "größtmögliche Achtung von Privatsphäre und Datenschutz" gewährleisten.
Europäische Datenschutzstandards für europäische Daten
Die Abgeordneten wiederholen die Forderungen des Parlaments vom 17. September 2009:
- Das Abkommen müsse die Rechte der EU-Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten in vollem Umfang wahren,
- die US-Behörden sollten die gesammelten Daten nur für Zwecke der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verwenden dürfen, und
- übermittelte Daten sollten "den gleichen Rechtsmittelverfahren unterliegen wie innerhalb der Europäischen Union gespeicherte Daten, einschließlich Schadenersatz im Fall einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten".
Hintergrund
Im Juli 2009 enthüllten Medien, dass nach einer Umstrukturierung des Finanzdienstleisters SWIFT ein neues Abkommen ausgehandelt werden sollte. Das Unternehmen hatte ein Zentrum zur Speicherung seiner europäischen Daten in der Schweiz aufgebaut, so dass nun innereuropäische Daten nur in Europa gespeichert wurden. Bis dahin wurden die Daten auch auf einem Server in den USA gespeichert. Durch diesen neuen Unternehmensaufbau musste ein neues Abkommen zwischen Rat und Kommission auf der einen Seite und den USA auf der anderen ausgehandelt werden.




















