Menschenhandel ist ein milliardenschweres Geschäft
Am 29. November einigten sich die entsprechenden Ausschüsse im Parlament mit dem Rat auf eine Neuregelung der Gesetze zum Kampf gegen den Menschenhandel. Ziel ist es Opfer besser zu schützen, Vorbeugemaßnahmen zu stärken und das Umfeld für Menschenhändler unangenehmer zu machen. Die Abgeordneten Anna Hedh und Edit Bauer gehören zu den Vorkämpfern für strengere Maßnahmen um den Menschenhändlern das Handwerk zu legen.
Menschen geraten aus verschiedenen Motiven in die Fänge von Kriminellen: sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Betteln, Entfernung von Organen für Transplantationen, illegale Adoptionen und ähnliches. Diese Art von "Geschäft" ist überdies sehr lukrativ, nach dem Waffenhandel rangiert es an zweiter Stelle, noch vor dem Drogenhandel. Dabei sind die Risiken für die Beteiligten relativ gering.
Schmerzhafte Regeln
Anna Hedh sagt, dass nun die neuen Regeln für die Kriminellen etwas schmerzhafter werden. "Die neuen Gesetze sind besser als früher. Einerseits sind die Sanktionen höher auf der anderen Seite können wir auch Geld und Sachwerte beschlagnahmen." Die Mittel, die beschlagnahmt werden, sollen in erster Linie für den Schadenersatz für Opfer benützt werden und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung stärken.
Öffentlichkeit soll die Augen nicht verschließen
Es sei wichtig, dass die Öffentlichkeit vor diesen eklatanten Menschenrechtsverletzungen die Augen nicht verschließt. Es soll eine moralische Verpflichtung geschaffen werden, um die Täter zu bestrafen und den Opfern zu helfen, sagt Edit Bauer.
Überdies soll auch sicher gestellt werden, dass die Opfer nicht selbst zur Strafverfolgung herangezogen werden.
Die Nachfrage soll strafbar gemacht werden
Weiter forderten die Abgeordneten, dass es auch die wissentliche Nutzung von Diensten von verschleppten Menschen unter Strafe gestellt werden soll. In diesem Bereich gibt es jedoch Uneinigkeit mit dem Regierungen der EU Mitgliedsstaaten, die sich nicht eindeutig festlegen wollen.
Über die Regelung soll während der Plenartagung im Dezember abgestimmt werden, die Mitgliedstaaten werden dann zwei Jahre für die Umsetzung in nationales Recht haben.




















