Austausch von Bankdaten mit den USA
SWIFT: Austausch von Bankdaten mit den USA wird 2010 neu verhandelt
Auf Druck von Europa-Abgeordneten hat der Ministerrat zugestimmt, das Abkommen mit den USA zum Austausch von Bankdaten nächstes Jahr neu zu verhandeln. Bis dahin könnte das EP unter dem neuen Lissabon-Vertrag bei solchen Abkommen das letzte Wort haben. Derweil hat das EP Leitlinien zum Schutz der Privatsphäre für das Abkommen ausgearbeitet, das zurzeit verhandelt wird.
In einer heute verabschiedeten Entschließung wiederholten die Abgeordneten, dass Daten an die US-Behörden "nur zur Terrorismusbekämpfung übermittelt und verarbeitet werden" dürften. Die Speicherung und Nutzung dürfe daher "nicht unverhältnismäßig zum Ziel sein".
Die Abgeordneten riefen in Erinnerung, "dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Sicherheitsmaßnahmen und dem Schutz der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte gefunden werden muss". Ein internationales Abkommen müsse garantieren, dass für EU-Bürger und -Unternehmen in gleichem Maße Rechte der Verteidigung und Verfahrensrechte gelten, wie sie in der EU existieren. Um Missbrauch zu verhindern, müssten "die übermittelten Daten den gleichen Rechtsmittelverfahren unterliegen wie innerhalb der EU gespeicherte Daten", so das EP.
Beteiligung des EP an den Verhandlungen
In verschiedenen Debatten im EP-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten hatten Abgeordnete ihre Besorgnis darüber geäußert, dass das Parlament nicht an den Verhandlungen für ein Interim-Abkommen zum Finanzdatenaustausch zwischen der EU und den USA beteiligt wird.
Die schwedische Justizministerin Beatrice Ask kündigte gestern an, dass der Text, der zurzeit mit den USA ausgehandelt wird, "nicht für mehr als zwölf Monate in Kraft sein" wird. "Es wird eine unmittelbare Neuverhandlung unter dem Vertrag von Lissabon geben", so EU-Kommissar Jacques Barrot. Dann hätte das Parlament das letzte Wort zu dem neuen Abkommen.
Kritik an der Rechtsgrundlage
Die Abgeordneten stellten die Rechtsgrundlage, die der Ministerrat gewählt hat, in Frage: im Juli hatten die EU-Minister einstimmig der EU-Kommission ein Verhandlungsmandat ohne Beteiligung des Parlaments erteilt. Dies, so die heute verabschiedete Resolution, widerspreche der Ansicht des Rechtsdienstes des Ministerrats, wonach diese Frage eine "Gemeinschaftszuständigkeit" sei.
Hintergrund
Die Frage nach SWIFT stellte sich erstmals 2006, als Medienberichte offenlegten, dass die US-Verwaltung ohne das Wissen von Europäern auf deren Daten Zugriff hatte. Die Daten werden bei dem in Belgien ansässigen Finanznetz SWIFT gespeichert. Auf Druck des Europäischen Parlaments, wurden Garantien zum Datenschutz gegeben, um sicherzustellen, dass die gesammelten Daten nur zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung genutzt werden. Im Juli diesen Jahres berichteten Medien, dass ein neues Übereinkommen verhandelt werde, nachdem es Änderungen in der Struktur des SWIFT-Unternehmens gab, welches ein neues Zentrum zur Speicherung der europäischen Daten in der Schweiz baut.
Weitere Informationen:
Kontakt:
Constanze Beckerhoff
Pressedienst
email : Presse-de@europarl.europa.eu
Tel. : (+32-2) 284 43 02 (BXL)
Tel. : (+33-3) 881 73780 (STR)
Mobil : (+32) 498 98 35 50
Juliane KAMMER
Pressedienst
email : Presse-de@europarl.europa.eu
Tel. : (+32-2) 28 32602 (BXL)
Tel. : (+33-3) 881 74151 (STR)
Mobil : (+32) 498 98 32 57
Baptiste Chatain
Pressedienst
email : libe-press@europarl.europa.eu
Tel. : (32-2) 28 40992 (BXL)
Tel. : (33-3) 881 73840 (STR)
Mobil : (32) 498 98 35 90




















