Donnerstag, 17. September 2009

Litauisches Jugendschutzgesetz

Litauisches Jugendschutzgesetz muss geändert werden

Litauen sollte die jüngsten Änderungen seines Jugendschutzgesetzes überdenken, um eine mögliche Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung auszuschließen, so das Europäische Parlament.

Der Wortlaut des Gesetzes sei "vage und rechtlich schwammig formuliert, was zu kontroversen Auslegungen führen könnte", so die Abgeordneten. Es sei unklar, für welche Art von Material das Gesetz gelten soll und ob es sich auch auf Bücher, Kunstwerke, Presseerzeugnisse, Werbung, Musik und öffentliche Darstellungen wie Theater, Ausstellungen oder Demonstrationen erstreckt.

Ein "ausreichender rechtlicher Schutz" der Kinder sei notwendig, so das Parlament, die EU müsse jedoch auch gegen alle Formen der Diskriminierung vorgehen, "insbesondere gegen Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung".

Das EP begrüßt die jüngsten Schritte, mögliche Änderungen am Gesetz zu prüfen und legt Litauen nahe, dafür zu sorgen, dass seine Gesetze internationalen und europäischen Vorschriften zu Menschen- und Bürgerrechten entsprechen.

Die Abgeordneten fordern die EU-Agentur für Grundrechte auf, eine Stellungnahme abzugeben und beauftragen den zuständigen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, diese Frage weiter zu verfolgen.

Hintergrund:

Im Juli hat das litauische Parlament Änderungen der Gesetzgebung zum Schutz der Kinder verabschiedet, diese werden inzwischen jedoch von den zuständigen nationalen Stellen geprüft. Das geänderte Gesetz würde "öffentliche Informationen, die homosexuelle Beziehungen fördern" von allen Orten verbannen, wo sie Kindern zugänglich wären, da diese "schädliche Konsequenzen für die Entwicklung Jugendlicher haben" könnten.

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