Donnerstag, 22. Oktober 2009

Krise auf dem Milchmarkt: EP macht Weg frei für weitere Maßnahmen

Zur Bewältigung der Krise auf dem Milchmarkt hat das EP am Donnerstag neue Hilfsmaßnahmen für die Milchbauern der EU gebilligt

Die Abgeordneten unterstützen zwei neue Gesetzesvorschläge, die die EU-Kommission am Montag vorgelegt hatte.

EU-Milchfonds

Während der letzten Plenartagung im September hatte das Parlament weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme auf dem Milchmarkt gefordert. Die Kommission unterstütze den vom Parlament vorgeschlagenen EU-Hilfsfonds für den Milchsektor, teilte EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel den Mitgliedern des Landwirtschaftsausschusses des EP am Montag mit.

In einer getrennten Abstimmung über den Haushalt für das nächste Jahr befürwortete das Parlament  am Donnerstag jedoch die Einrichtung eines Fonds mit 300 Mio. Euro.

Gegenmaßnahmen der Kommission bei Preisschwankungen auf dem Milchmarkt

Die Parlamentarier billigten auch einen Antrag, der es der Kommission ermöglicht, schnell Gegenmaßnahmen bei Störungen im Milchsektor zu treffen, d. h. wenn die Preise auf dem Gemeinschaftsmarkt deutlich steigen oder sinken. Die Kommission hat diese Befugnisse bereits für andere Sektoren der Landwirtschaft, z.B. den Fleisch- oder Zuckermarkt.

Mit den neuen Befugnissen könnte die Kommission auch die private Lagerung von verschiedenen Produkten einschließlich Käse erlauben, so wie vom Parlament im September gefordert, erklärte Fischer Boel dem Landwirtschaftsausschuss. Die Abgeordneten nahmen eine Änderung am Gesetzesvorschlag vor, nach der diese Maßnahme nur befristet bis April 2010 gelten soll.

Ein neues Quotensystem zur Finanzierung der Umstrukturierung

Der zweite Legislativvorschlag würde den Mitgliedstaaten einen Teil der Überschussabgabe (Geldstrafe der Bauern, die mehr als die Ihnen erlaubte Quote produzieren) zur Verfügung stellen, welche sie zurzeit erheben, wenn die Milcherzeugung die erlaubte nationale Produktionsmenge überschreitet. Diese zusätzlichen Mittel könnten sie zur Umstrukturierung des Milchmarktes verwenden.

Dieser zusätzliche Anteil entstünde, wenn ein Mitgliedsland sich entscheidet, die Grenze zu senken, ab derer die Abgabe erhoben wird. Der restliche Anteil der Überschussabgabe würde weiterhin von der EU erhoben, an den EU-Haushalt gezahlt und zur EU-weiten Umstrukturierung des Sektors verwendet werden, so wie bisher.

Nationale Regierungen sind nicht verpflichtet, die zusätzliche Geldstrafe zu erheben. Zudem wäre es eine befristete Maßnahme, die von April 2009 bis April 2010 läuft.

Das Parlament hat die Maßnahmen mit 480 Stimmen bei 109 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen verabschiedet. Diese Maßnahmen müssen nun noch vom Ministerrat angenommen werden, um in Kraft treten zu können.

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