Mittwoch, 25. November 2009

Entschädigung beim Konkurs einer Fluglinie

EP fordert bessere Entschädigung beim Konkurs einer Fluglinie

Geht eine Fluglinie bankrott, sollen die Passagiere für bereits gebuchte Tickets Entschädigung erhalten. Dies fordert das Europäische Parlament.

In einer am Mittwoch angenommenen Entschließung fordern die Abgeordneten die EU-Kommission auf, zu prüfen, ob ein Gesetzesvorschlag ausgearbeitet werden sollte, um sicherzustellen, dass Passagiere nicht ohne Heimflug oder Unterkunft an einem Flughafen festsitzen. Dabei solle das Prinzip der "gegenseitigen Verantwortung" für Fluggäste aller Airlines gelten, die dieselben Ziele anfliegen und freie Sitzplätze haben. Auf diese Weise sollen die Weiterflüge gestrandeter Passagiere sichergestellt werden.

Der Kommission stünden mehrere Möglichkeiten offen, um die Stellung der Fluggäste bei Insolvenz der Fluggesellschaft zu stärken, etwa eine Pflichtversicherung für Fluggesellschaften, eine freiwillige Versicherung für Fluggäste, die die Fluggesellschaften anzubieten hätten, sowie die Einrichtung eines Garantiefonds.

EU-Regelungen gibt es bereits hinsichtlich der Entschädigung im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (Verordnung 261/2004) sowie hinsichtlich der Preistransparenz von Tickets (Verordnung 1008/2008). Beim Konkurs einer Fluglinie gebe es allerdings vor allem bei online gebuchten Tickets noch ein Schlupfloch, so die EP-Abgeordneten. Insgesamt haben in den letzten neun Jahren 77 Fluglinien in der EU Konkurs beantragt, zuletzt Sky Europe.