Mittwoch, 25. November 2009

Vertrag von Lissabon

Parlament bereit für Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon

Das Europäische Parlament hat die nötigen Vorbereitungen für das Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags und die damit verbundene Kompetenzerweiterung getroffen. Die Abgeordneten haben am Mittwoch eine Reform der EP-Geschäftsordnung verabschiedet, durch welche die Ankunft von 18 neuen Abgeordneten, die größeren Gesetzesbefugnisse und das neue Haushaltsverfahren, das EP und Ministerrat gleichstellt, geregelt werden.

Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der Ratifizierung eines entsprechenden Zusatzprotokolls durch alle Mitgliedsländer wird das EP 18 Abgeordnete aus 12 EU-Mitgliedsstaaten mehr zählen. Die Geschäftsordnung wurde nun dahingehend geändert, dass die künftigen Abgeordneten bis dahin als Beobachter an den Arbeiten des EP teilnehmen können, jedoch ohne Stimmrecht. Österreich wird nach Vertrag von Lissabon statt mit aktuell 17 Abgeordneten dann mit 19 vertreten sein. Die Zahl der deutschen Abgeordneten wird - allerdings erst mit der nächsten Europawahl in knapp fünf Jahren - von 99 auf 96 verringert.

Die angenommenen Änderungen der Geschäftsordnung berücksichtigen auch die größeren Machtbefugnisse des Parlaments. Mit dem Lissabonner Vertrag wird das EP in fast allen Politikbereichen gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem Ministerrat.  Auch die Regeln den Haushalt betreffend wurden überarbeitet, da das Parlament in Zukunft völlig gleichberechtigt mit dem Ministerrat den Haushalt beschließen wird.

Zusätzlich musste das Verfahren zur Bestellung des Kommissionspräsidenten angepasst werden, da das Parlament auch in diesem Bereich mehr Einflussmöglichkeiten erhält. Weitere Änderungen in der EP-Geschäftsordnung berücksichtigen die Auswirkungen der Grundrechte-Charta, das Recht des EP Vertragsänderungen vorzuschlagen und die gestärkten Rechte der nationalen Parlamente.

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