Immunität des ehem. Abgeordneten Tobias Pflüger aufgehoben
Das Europäische Parlament hat die Immunität des ehem. Abgeordneten Tobias Pflüger aufgehoben. Pflüger wurde am 2. März 2009 wegen Beleidigung zweier Polizisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Am 15. April hat der Staatsanwalt beantragt, das ursprüngliche Urteil aufzuheben und die Strafe angemessen zu erhöhen.
Tobias Pflüger wurde am 2. März 2009 vom Amtsgericht München der Beleidigung von zwei Polizeibeamten in Zusammenhang mit einer Gegendemonstration gegen die "Münchner Sicherheitskonferenz" am 12. Februar 2005 für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Vorwurf der versuchten Körperverletzung an einem der Polizeibeamten wurde fallengelassen.
Am 15. April 2009 legte der Staatsanwalt Berufung gegen das gegen Tobias Pflüger verhängte Strafmaß ein und forderte dessen Erhöhung, weil "es [...] sich noch stärker strafschärfend [hätte] auswirken müssen, dass der Angeklagte Europaparlamentsabgeordneter war und sich als solcher versuchte, Vorrechte gewähren zu lassen". Der Staatsanwalt beantragte mithin, das ursprüngliche Urteil aufzuheben und die Strafe angemessen zu erhöhen.
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