Vertrag von Lissabon verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon (Reformvertrages) durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gebilligt. Das Ratifizierungsgesetz begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, unterstrich der Vorsitzende des Zweiten Senats, Vizepräsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung.
Allerdings rügte das Verfassungsgericht, dass das Begleitgesetz über die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in EU-Angelegenheiten nicht den Anforderungen des Grundgesetzes genüge. Erst wenn dieses Gesetz hinsichtlich der Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat entsprechend geändert ist, kann die Ratifizierung des Vertrages durch Deutschland abgeschlossen werden.
Der Präsident des Europäischen Parlaments Hans-Gert PÖTTERING unterstrich, dass ein zügiger Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in Deutschland auch ein Signal an die Länder sein sollte, die den Ratifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen haben. Darum begrüße er, dass Bundestag und Bundesrat noch vor der Bundestagswahl die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung des Begleitgesetzes verabschieden wollen und damit die Unterzeichung des Vertrages von Lissabon durch den Bundespräsidenten schnell möglich wird.



















