Donnerstag, 17. Dezember 2009

Kruzifixe in Schulen: Abstimmung vertagt

Die Abstimmung über eine Resolution zu der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Ausstellen von Kruzifixen in italienischen Schulen wurde vertagt, um die Zulässigkeit der Resolution zu prüfen.

Die Abgeordneten entschieden, die Abstimmung auf eine der nächsten Plenartagungen zu verschieben, um die Zulässigkeit von Resolution und Abstimmung zu überprüfen. Eine Plenardebatte zu dem Thema fand am Dienstag, 15. Dezember 2009 statt. Die Vertagung der Abstimmung wurde mit 283 Stimmen bei 259 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen beschlossen.

Hintergrund: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Kruzifixen in italienischen Schulen

Am 3. November 2009 wurde Italien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ein Teil des Europarats, von der EU unabhängig) verurteilt, da nach Ansicht der Richter das Ausstellen von Kruzifixen in Klassenzimmern von den Schülern aller Altersgruppen leicht als religiöses Symbol verstanden werden könnte. Die Schüler würden spüren, dass das Schulumfeld, in dem sie unterrichtet werden, den Stempel einer bestimmten Religion trägt. Italien hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

Die Klägerin hatte sich an den Gerichtshof gewand, da sie das Ausstellen von Kruzifixen in staatlichen Schulen für einen Verstoß gegen ihr Recht hält, eine Ausbildung und Unterricht in Einklang mit ihren religiösen und philosophischen Überzeugungen zu gewährleisten.